Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten.
Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen. Neben internen können auch externe Beauftragte die Aufgaben übernehmen. Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dieses Seminar dient zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes.
Personen die als Gewässerschutzbeauftragte bestellt werden sollen und sonstige Interessierte.
Dipl. Geograph Stefan Gessenich
Dr. Georg Büchler, Umweltberatung, Neustadt a.d.W.
Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA, Darmstadt
Oberstaatsanwalt Manfred Stotz, Landgericht Frankfurt
Regierungsdirektor Rainer Moritz, RP Gießen
Dipl.- Umweltwiss. Dipl.-Ing. Christiane Strömmer, RP Darmstadt
Dipl.-Ing. Evelyn Müller, RP Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt
Dipl.-Ing. Andreas Prager, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Köln
Baudirektor Dipl. Ing. Walter Reinhard, RP Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
27.02.-01.03.2012 Offenbach a.M.
25.-28.06.2012 Offenbach a.M.
05.-08.11.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10.30-17.00 , 2. Tag: 9.00-18.00, 3. Tag: 9.00-17.00, 4. Tag: 9.00-17.00 |
1190 € ohne MwSt. |