Betrieblicher Gewässerschutz umfasst in erster Linie das Einleiten von Abwasser sowie den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dies betrifft auch Betriebe, die keinen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bestellen müssen.
Die Anforderungen dazu sind umfangreich und die daraus entstehenden Aufgaben müssen in allen Betrieben ermittelt und organisiert werden. Der Kurs vermittelt Fach- und Führungskräften, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen, kontrollieren oder delegieren praxisnah die Grundkenntnisse zum betrieblichen Gewässerschutz.
Dieser Kurs ist für Betriebe empfehlenswert, die nach § 64 WHG nicht verpflichtet sind, einen Gewässerbeauftragten bei der zuständigen Behörde zu bestellen(einleiten von weniger als 750 Kubikmeter Abwasser je Tag). Für eine rechtssichere und ökonomische Abwasserbehandlung sowie für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterhalb der gesetzlichen Mengenschwellen sind jedoch verantwortliche Personen zu benennen. Die vorliegende Grundlagenschulung hat zum Ziel, für diesen Personenkreis die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Ebenso kann dieser Kurs von Führungskräften genutzt werden, die im Rahmen von Aufgabendelegation für ihre verbleibende Kontrollverantwortung einen fundierten Überblick und aktuelles Grundlagenwissen aufweisen müssen. Dies gilt gleichermaßen für verantwortliche Personen aus Personalabteilungen.
Zu allen Themen werden Praxisbeispiele zur Veranschaulichung besprochen.
Dipl. Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut Offenbach GmbH
Dr. Georg Büchler, Umweltberatung, Neustadt a.d.W.
07.11.2012 Offenbach a.M.
24.04.2013 Offenbach a.M.
16.10.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17.00 Uhr* |
398 € zzgl. MwSt. |
* Mittagspause von 12.00 - 13.00 Uhr