Seit dem 1. April 2010 ist das elektronische Nachweisverfahren Pflicht. Für Erzeuger, Beförderer und Entsorger, die nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine über gefährliche Abfälle führen, halten die Bundesländer ein gemeinsames Internetportal bereit.
Dort können sämtliche nach der Nachweisverordnung vorgeschriebenen elektronischen Formulare erstellt, versendet und signiert werden.
Doch wie nutzt man dieses Portal?
Welche Möglichkeiten der Teilnahme gibt es?
Was benötige ich an technischer Ausstattung?
Antworten auf diese Fragen gibt die unsere PC-Anwenderschulung.