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Datenschutzbeauftragter

News vom 16.11.2011

Viertägiger Lehrgang im Sinne des § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erlangung der Fachkunde zum Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz muss in allen Unternehmen und Branchen thematisiert sowie den jeweiligen aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Grund hierfür ist nicht nur, dass fast jedes Unternehmen im Rahmen moderner Datenverarbeitung personenbezogene Daten von Kunden Lieferanten oder auch eigenen Mitarbeitern automatisiert verwaltet, sondern auch die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich des Datenschutzes im Unternehmen.

Formal ist in Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeiter die personenbezogene Daten bearbeiten, ein Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG schriftlich zu bestellen. Über diese gesetzliche Anforderung hinaus ist Datenschutz mittlerweile Bestandteile der Corporate Identity und muss zum Aufbau und Erhalt von Geschäftsbeziehungnen nachhaltigen Qualitätskriterien entsprechen.

In diesem Spannungs- und Aufgabenfeld bewegt sich der Datenschutzbeauftragte. Vor dem Hintergrund welcher Personenkreis gemäß BDSG nicht Datenschutzbeauftragter werden darf (IT-Leitung, Personalleitung und Geschäftsführung) wird deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte eine unabhängige Garantenfunktion einnehmen soll und deshalb weisungsfrei direkt der Geschäftsführung unterstellen ist. Hierzu muss der Datenschutzbeauftragte jeodch allgemeinen Zuverlässigkeitskriterien entsprechen und darüber hinaus die ausreichende Fachkunde nachweisen.

Das vorliegende Zertifikatsseminar ist geeignet, die Fachkunde praxisnah sowohl für den internen wie auch den externen Datenschutzbeauftragten zu vermitteln.


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