Betriebe, die umfangreiche Abbruch- und Sanierungsarbeiten durchführen, müssen gem TRGS 519, Abs. 5.4.3 (2) über eine befähigte Person (Gerätefachkundiger) zur Prüfung der sicherheitstechnischen Arbeitsmittel verfügen.
Die befähigte Person muss ausreichende Kenntnisse über Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit der Bedienung und Wartung der sicherheitstechnischen Arbeitsmittel so vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand und die Funktion der sicherheitstechnischen Arbeitsmittel sicher beurteilen kann.
Die notwenigen Fachkenntnisse können durch eine Bescheinigung (Zertifikat) über die Teilnahme an einer entsprechenden geeigneten Unterweisungen nachgewiesen werden.
Jürgen Kratzheller, SES Sanierungs- und Entsorgungssysteme GmbH, Waldbrunn/Ww.
27.04.2012 Offenbach a.M.
06.07.2012 Offenbach a.M.
26.10.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9 - 17.15 Uhr |
390 € zzgl. MwSt. |