Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Gemäß 5. BImSchV besteht die Verpflichtung, mindestens alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen. Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Erster Tag:
Systematik und Wirkung der TA Luft, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
Zweiter Tag:
Veränderte Ausbreitungsrechnung und Überwachung, Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
22.-23.10.2012 Offenbach a.M.
13.-14.05.2013 Offenbach a.M.
21.-22.10.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10-17 Uhr, 2. Tag: 9.30 -16 Uhr |
598 € zzgl. MwSt. |