Der Transport gefährlicher Güter unterliegt europaweit strengen gesetzlichen Regelungen. Die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligten Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen (§1 GbV). Für weitere, am Gefahrguttransport, beteiligte Personen (Beauftragte Personen oder sonstige verantwortliche Personen) sind ausreichende Kenntnisse über die für ihren Aufgabenbereich maßgebenden Vorschriften nachzuweisen. Diese Kenntnisse können am Umweltinstitut Offenbach erworben bzw. im Zuge der turnusmäßigen Wiederholungen aufgefrischt werden.