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Aufrechterhaltung der Fachkunde [...]

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Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben und von Einsammlungs- und Beförderbetrieben
Schwerpunkt: Gefährliche Abfälle
Kurzbeschreibung:

Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Hintergrund:

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Transportgenehmigungsverordnung (§ 6 TgV) mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.

Inhalte:

• Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
• Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
• Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
•Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
• Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?

Seminarleitung:

Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
21.-22.05.2012 Offenbach a.M.
15.-16.10.2012 Offenbach a.M.
27.-28.05.2013 Offenbach a.M.
14.-15.10.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

1. Tag: 10.00 - 17.15 Uhr, 2. Tag:9.00 - 17.00 Uhr

585 € zzgl. MwSt.
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Schlagwörter:
gefährliche Abfälle, gefährliche, Abfälle, Entsorgungsfachbetriebe, Transportgenehmigungverordnung, Auffrischung



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