Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dieses als sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (Untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Obere Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien und Oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen die Rahmengesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung) durch ihre jeweiligen, spezifischen landesrechtlichen Regelungen (Landeswassergesetz, Genehmigungs- und Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht, Indirekteinleiterverordnung, Abwasser-Eigenkontrollverordnung) um.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Abwasserverbände, Umweltämter mit ihren Abteilungen “Abwasserüberwachung”) vollzogen werden.
Die vielfältigen Seminare und Fortbildungsveranstaltungen des Umweltinstituts Offenbach haben gezeigt, dass in dem Bereich diverser Abwasservorschriften und -regelungen ein größerer Informationsbedarf besteht.
Die Veranstaltung ist als Fortbildungsseminar für Umweltbeauftragte und Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (gemäß § 66 WHG) geeignet.
Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Planer, Berater, Anlagenersteller, Betreiber von Abwasseranlagen bzw. Einleiter oder aber als Behördenmitarbeiter mit dem Abwasserbereich bereits zu tun haben bzw. zu tun haben werden.
Die Veranstaltung ist als Fortbildungsseminar für Umweltbeauftragte und Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (gemäß § 66 WHG) geeignet.
Christoph Kühmichel, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden
29.06.2012 Offenbach a.M.
12.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17 Uhr, Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr |
395 € zzgl. MwSt. |