Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Ingenieure und Planer Naturschutz-, Planungs-, Bau-, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen und der der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt.
Dr. Thomas Hövelmann, Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, zentrale Koordinierungsstelle von BUND, LNU und NABU für beteiligungspflichtige Verfahren, Oberhausen
08.03.2012 Offenbach a.M.
13.09.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
10.00 - 17.00 Uhr* |
380 € zzgl. MwSt. |
* vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr