Abfallrecht aktuell

Eintägiger Lehrgang zur Erlangung bzw. Auffrischung der Sachkunde als beauftragte Person im Bereich Abfall

Ziel des vorliegenden Seminars ist es, die aktuellen Veränderungen des Abfallrechts sowie die dazugehörigen Grenzbereiche (z. B. Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht) kompakt und verständlich darzustellen.

Dabei sollen die Entwicklungen auf europäischer Ebene sowohl für bestehende Regelungen (z. B. grenzüberschreitende Abfallverbringung) wie auch geplante EU-Regelungen thematisiert werden.

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf den Veränderungen, die durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz hervorgerufen werden. Abgesehen von den rechtlichen Neuerungen, die direkt dem Gesetz zu entnehmen sind, werden alle Landesabfallgesetze angepasst, das untergesetzliche Regelwerk überarbeitet bzw. fortgeschrieben und z. T. gänzlich neue Verordnungen verabschiedet (z. B. die künftige Anzeige- und Erlaubnisverordnung). Die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu einzelnen abfallrechtlichen Fragestellungen soll das Bild zur Sachstandanalyse vervollständigen.

Da sich die praktische Durchführung des Entsorgungsgeschehens nicht ausschließlich mit abfallrechtlichen Vorschriften bewältigen lässt, sollen abschließend die wesentlichen Änderungen von rechtlichen Grenzbereichen wie Gefahrgut- oder Gefahrstoffrecht besprochen werden.

Ziele

Darstellung der aktuellen Veränderungen des Abfallrechts sowie der dazugehörigen Grenzbereiche.

Zielgruppe

Dieses Seminar setzt Grundkenntnisse im Abfallrecht voraus und ist entsprechend für Abfallbeauftragte oder sonstige an der Entsorgung beteiligte Personen geeignet.  

Inhalte

  • Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht; Sachstand und Umsetzungsfristen
  • Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 1)
    • Synoptische Aufarbeitung - was hat sich tatsächlich geändert?
  • Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 2)
    • Neue Begrifflichkeiten
    • Überlassungspflichten
    • Anzeige- und Erlaubnisverfahren
    • Verfahren nach § 18 KrWG
    • Entsorgungsfachbetriebe
  • Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 3)
    • Abfallhierarchie
    • Kennzeichnungspflichten
    • Änderungen im Abfalltransportwesen
    • Aktuelle Rechtsprechung
  • Weitere Anforderungen des Artikelgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerks
    • ElektroG
    • BerfErlV
    • AVV
    • Künftige Anzeige- und ErlaubnisVO
    • AltholzV
  •  Sonstige rechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Abfallbranche
    • Gefahrgutrecht
    • Gefahrstoffrecht
    • IED-Richtlinie
    • GHS
    • CLP
    • Anlagen VAWS

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Karl-Heinz Hack, PPA Partizipative Planung Abfall u. Umwelt Witzenhausen

Unterrichtszeiten

10:00 - 17:15 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
10:00 Begrüßung und Vorstellungsrunde
10:15

Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht Sach-stand und Umsetzungsfristen

11:00

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 1)
Synoptische Aufarbeitung - Was hat sich tatsächlich geändert?

11:30 Kaffepause
11:45

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 2)
Neue Begrifflichkeiten, Überlassungspflichten, Anzeige- und Erlaubnisverfahren, Verfahren nach § 18 KrWG, Entsorgungsfachbetriebe

12:30 Mittagspause
13:30

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Teil 3)
Abfallhierarchie, Kennzeichnungspflichten, Änderungen im Abfalltransportwesen, aktuelle Rechtsprechung

14:30 Kaffepause
14:45

Weitere Anforderungen des Artikelgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes
ElektroG, BerfErlV, AVV, künftige Anzeige- und Erlaubnis-VO, AltholzV ...

16:00

Sonstige rechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Abfallbranche
Gefahrgutrecht, Gefahrstoffrecht, IED-Richtlinie, GHS, CLP, Anlagen VAWS ...

17:00 Abschlussdiskussion und Ausgabe der Zertifikate

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.
Termine in München in Kooperation mit der Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH Termine in Hamburg in Kooperation mit der Karl Meyer Akademie

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