Erwerb oder Erhalt der Fachkunde gemäß §4 Deponieverordnung. Darüber hinaus werden praxisnahe Tipps zur Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen beim Deponiebetrieb gegeben.
Weiterführende Informationen zur Fachkunde gemäß Anhang 4, Pkt. 1 Deponie-VO finden Sie hier.
Mit dem § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissenstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle 2 Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen. Mit diesem Fachlehrgang, der sich in erster Linie an schon verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb wendet, werden die notwendigen deponiespezifischen Kenntnisse, wie sie von der Deponieverordnung verlangt werden, vermittelt.
Peter Wagner & Friedrich Baake
Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden