§ 22 des Sozialgesetzbuches VII fordert von Unternehmen mit mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten. Die zugehörige Berufsgenossenschaft verpflichtet ihre Mitgliedsbetriebe zur Bestellung weiterer Sicherheitsbeauftragter in Abhängigkeit zur Betriebsgröße.
Eine wichtige Rolle im Sicherheitsmanagement jedes Unternehmens spielt der Sicherheitsbeauftragte, der durch Qualifikation, Motivation und Sachverstand vor Ort Arbeitssicherheit und Unfallverhütung gewährleistet. Sicherheitsbeauftragte können aktiv am Unfallverhütungsgeschehen teilnehmen: Je aktiver der Sicherheitsbeauftragte ist, desto geringer sind die Unfallzahlen.
Der zweitägige Intensivlehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen, gleichwohl aber auch interessanten Aufgaben im Unternehmen. Der Lehrgang ist branchenübergreifend und nicht auf Umweltthemen bezogen. Der Bereich „Arbeitssicherheit“ wird vom Umweltinstitut eigenständig neben dem klassischen Bereich „Umweltschutz“ belegt. Die Schwerpunkte dieses Lehrgangs werden im Hinblick auf die Branchen der Teilnehmer festgelegt.
Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Wirth, Sicherheitsingenieur/Umweltauditor, Mainz
Dipl.-Ing. Werner Körner, Sicherheitsingenieur / Qualitätsauditor, Rödermark
27.-28.02.2012 Offenbach a.M.
04.-05.06.2012 Offenbach a.M.
04.-05.09.2012 Offenbach a.M.
05.-06.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1./2.Tag: 9 - 17 Uhr |
590 € zzgl. MwSt. |