Eintägiger Aufbaulehrgang zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband
der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)
in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, Untersuchung, Dokumentation und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in Anhang IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
• Rechtliche Grundlagen zur Qualitätsüberwachung • Herkunftsbezogene Zuordnung / Alholzkategorien / • Holzschutzmittel und -behandlung / Wirkstoffe / Schadstoffe aus Lacken und Farben • Eigen- und Fremdüberwachung • Probenahme und Qualitätsüberwachung zur energetischen Verwertung • Erkennung der Altholzkategorie AIII / Regeleinstufung von Althölzern • Probenahme, Analytik und Überwachung zur stofflichen Verwertung • Grenzwerte für die stoffliche Verwertung / Dokumentation der Probenahme • Grenzüberschreitende Verbringung • Praxisbeispiele von Problemstellungen und wiederkehrenden Ausführungsproblemen
Uwe Groll, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17.00 Uhr inkl. Kaffeepausen, Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr |
395 € zzgl. MwSt. |