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Fachkunde für Probenehmer nach [...]

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Fachkunde für Probenehmer nach der neuen Altholzverordnung
Eintägiger Aufbaulehrgang zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung
Kurzbeschreibung:

Eintägiger Aufbaulehrgang zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband
der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)

Hintergrund:

in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)

Ziele:

Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, Untersuchung, Dokumentation und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in Anhang IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.

Inhalte:

• Rechtliche Grundlagen zur Qualitätsüberwachung • Herkunftsbezogene Zuordnung / Alholzkategorien / • Holzschutzmittel und -behandlung / Wirkstoffe / Schadstoffe aus Lacken und Farben • Eigen- und Fremdüberwachung • Probenahme und Qualitätsüberwachung zur energetischen Verwertung • Erkennung der Altholzkategorie AIII / Regeleinstufung von Althölzern • Probenahme, Analytik und Überwachung zur stofflichen Verwertung • Grenzwerte für die stoffliche Verwertung / Dokumentation der Probenahme • Grenzüberschreitende Verbringung • Praxisbeispiele von Problemstellungen und wiederkehrenden Ausführungsproblemen

Referenten:

Uwe Groll, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
Seminar wird zur Zeit erstellt.
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

9.30 - 17.00 Uhr inkl. Kaffeepausen, Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr

395 € zzgl. MwSt.
Schlagwörter:
Altholz, Probenhame



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