Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) in Offenbach a.M.
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung erfüllt diese Anforderungen in ausführlicher Weise und findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter statt.
Angesprochen sind: Betreiber, Leitungs- und Aufsichtspersonal sowie Mitarbeiter von Annahmestellen und Verwertungsanlagen, Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros.
Uwe Groll, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter
27.04.2012 Offenbach a.M.
30.08.2012 Offenbach a.M.
14.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17.00 Uhr, vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr |
394 € zzgl. MwSt. |