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Altholz qualifiziert erkennen, [...]

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben
Sachkundelehrgang nach § 5 und § 6 der Altholzverordnung
Kurzbeschreibung:

Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) in Offenbach a.M.

Ziele:

Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.

Die eintägige Schulung erfüllt diese Anforderungen in ausführlicher Weise und findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter statt.

Inhalte:
  • Anwendung und Umsetzung von Leitlinien , Qualitätsgesicherte Aufbereitung u. Verwertung
  • Eigen- und Fremdüberwachung in den verschiedenen Bereichen
  • Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und Auswirkungen auf die Entsorgungswege
  • Schnellerkennungsmethoden für Holzkontaminationen, Grenzwerte und deren Handhabung
  • Kriterien für die Einstufung und Zuordnung (Überwachungsbedürftigkeit, Ampelliste)
  • Arbeits-, Gewässer-, Brandschutz beim Umgang mit Althölzern
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen / Praxisbeispiele
Zielgruppe:

Angesprochen sind: Betreiber, Leitungs- und Aufsichtspersonal sowie Mitarbeiter von Annahmestellen und Verwertungsanlagen, Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros.

Seminarleitung:

Uwe Groll, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
27.04.2012 Offenbach a.M.
30.08.2012 Offenbach a.M.
14.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

9.30 - 17.00 Uhr, vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr

394 € zzgl. MwSt.
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Schlagwörter:
Altholz



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