Der Fachausschuss Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften folgende Auslegung erarbeitet:
Bei Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen hat den Nachweis der Sachkunde erbracht, wer die erfolgreiche Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang zu „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen“ gem. BGR 128 nachweist.
• Gefahren durch Gebäudeschadstoffe
Vorkommen, Eigenschaften, medizinisch-toxische Aspekte, Gesundheitsgefahren
• Vorschriften und Regelungen, Anwendung und Umsetzung
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG, Baustellenverordnung BaustellV,Gefahrstoffverordnung GefStoffV, TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“, BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“, Bauaufsichtliche Richtlinien / Empfehlungen, Sonstige Regelungen
• Gefährdungsbeurteilung am Beispiel der Sanierungsmethoden
• Schutzmaßnahmen
personelle Ausstattung, Leitung, Koordination, Verantwortung und Haftung, organisatorische Maßnahmen, technische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, Fallbeispiele
• Arbeitsschutz bei der Vorbereitung und Bereitstellung der kontaminierten Materialien zur Entsorgung
• Prüfung
Dipl.-Ing. Dirk Gattorf, Beratender Ingenieur IngKH, Künzell
08.-09.03.2012 Offenbach a.M.
10.-11.05.2012 Berlin
12.-13.07.2012 Offenbach a.M.
27.-28.09.2012 Offenbach a.M.
25.-26.10.2012 Berlin
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
Do. 9.00 - 17.00 Uhr, Fr. 9.00 - 16.30 Uhr |
690 € zzgl. MwSt. |