ALTLAST bedeutet immer auch Kostenlast. Wer zur Sanierug von Bodenkontaminationen herangezogen wird, muß mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Inwieweit durch das aktuelle Bundes-Bodenschutzgesetz die Finanzierungsfrage beantwortet wird, ist Schwerpunkt dieser Veranstaltung.
Inhalt:
Darstellung der Kostensituation bei Altlasten
Kostentragung vor und nach Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgestezes
Sanierungs- und Kostenpflichtige nach Bundes-Bodenschutzgesetz sowie ergänzende Finanzierungsregelungen und Vertragsklauseln
Das Seminar dient zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für Sachverständige für Altlasten
Leitung: Prof. Dr. Eike Albrecht, Juniorprofessor für Zivil- und Verwaltungsrecht, BTU Cottbus