Mit Inkrafttreten der neuen TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern im Oktober 2010 wurden die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung konkretisiert.
Die TRGS 510 unterscheidet sich beim Vergleich mit den ehemaligen Lagervorschriften (TRGS 514 / TRGS 515) dadurch, dass nun die Lagerung von (fast) allen Gefahrstoffen in Abhängigkeit der gefährlichen Eigenschaften geregelt ist.
Die Praxis zeigt, dass gerade bei der Zusammenlagerung und auch Kennzeichnung Probleme auftreten können. Daher wird auf die neuen Kennzeichnungsregeln gemäß der GHS-/ CLP-Verordnung und das so genannte VCI-Zusammenlagerungskonzept eingegangen.
Weiterhin erhält die Gefährdungsbeurteilung zentrale Bedeutung.
Im Rahmen des eintägigen Seminars informieren wir Sie über die Inhalte der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, die betrieblichen Auswirkungen und den notwendigen Handlungsbedarf beim Lagern von Gefahrstoffen.
Gefahrstoffbeauftragte, Gefahrstoffverantwortliche, Lagerleiter, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Industriemeister, Verantwortliche Personen, Sicherheitsingenieure, Sonstige interessierte Personen.
- Das Seminar eignet sich auch als Fortbildung für Gefahrstoffbeauftragte -
Stephanie Kirchgeorg, Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Geschäftsfeld Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz,