Die REACH-Verordnung fordert von Herstellern, Distributoren und Importeuren gefährlicher Stoffe und Zubereitungen bei Lieferung der Produkte den Abnehmern Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die durch "sachkundige Personen" erstellt wurden.
Die Bekanntmachung 220 „Sicherheitsdatenblatt“ konkretisiert die Vorgaben zum Sicherheitsdatenblatt und ergänzt sie um nationale Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen.
Sicherheitsdatenblätter müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft und ggf. an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Zwingend notwendig wird eine Aktualisierung wenn sich Rechtslage ändert, neue Einstufungskriterien festgelegt werden und/oder Arbeitsplatzgrenzwerte einer Komponente angepasst werden. Der Inverkehrbringer eines Produktes ist jederzeit dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.
Die sachkundige Person muss ihre Sachkunde* auf Verlangen der zuständige Behörde nachweisen. Die Erstellung bzw. Aktualisierung/Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACH-Verordnung geregelt.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung/Anpassung von Sicherheitsdatenblättern muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang ll der REACH - Verordnung geregelt. Eine Notwendigkeit zur Aktualisierung ergibt sich sobald sich die Rechtsgrundlagen ändern, Einstufungen neu festgelegt werden oder eine Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente erfolgt.
Der zweitägige Praxis - Workshop bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, die Fachkunde für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern zu erlangen
Hersteller, Distributoren und Importeure chemischer Produkte, die mit der Erstellung von Sicherheitdatenblättern (SDB) beauftragt sind, Prüfer von SDB (Behördenvertreter, Sicherheitbeauftragte, Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte), Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr - und Ausbildungspersonal und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement
Dr. Claudia Hendann (Dipl.-Chem.)
03.-04.04.2012 Offenbach a.M.
02.-03.07.2012 Offenbach a.M.
18.-19.10.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 09.30 - 17.30 Uhr 2. Tag: 9 - 17 Uhr |
620 € zzgl. MwSt. |