Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung (Feuer und Rauch) von einem Brandabschnitt in einen anderen durch Lüftungsleitungen. Brandschutzklappen sind zur Inbetriebnahme und danach regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
Beim Prüfen der Funktion muss die Klappe fallen - beim Aufprall auf die Anschlagdichtung lösen sich Asbestfasern. Diese dringen durch die Revisionsöffnung nach außen, der Prüfende ist dem Asbest unmittelbar ausgesetzt. Zusätzlich können Asbestfasern über den Lüftungskanal in die Bürogebäude gelangen. Daher sind bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 519 - anzuwenden. Es ist daher ein Sachkundenachweis für leichtflüchtigen Asbest gem. TRGS 519, Anlage 3 erforderlich Ein zweitägiger Lehrgang gem. TRGS 519, Anlage 4, der nur fest gebundenen Asebstzement zum Inhalt hat, ist nach der neuen Gefahrstoffverordnung vom Dezember 2010 nicht ausreichend!
• Kenntnis über den ordnungsgemäßen Umgang mit leichtflüchtigem Asbest und mit dem Schadstoff Asbest im Allgemeinen.
• Das Zeugnis über den Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 aufgrund einer behördlich anerkannten Sachkundeprüfung.
Personen, die Brandschutzklappen prüfen, kontrollieren oder warten, wie Brandschutzbeauftragte oder Mitarbeiter aus Instandhaltungsabteilungen.
Ebenso Personen, die für den fachgerechten Einbau verantwortlich sind, wie Montage- oder Bauleiter und dergleichen.
Weiterhin Planer und Brandschutzsachverständige, die sich sehr praxisnah mit dem Thema befassen müssen.
Ulrich Tegeder, DEULA Freren GmbH, Lehranstalt für Landwirtschaft,Technik - Umwelt
Heinrich Hahn, Regierungspräsidium Giessen, Abt. VI, Dez. 64 Gewerbeaufsicht, Baustellen-Überwachung, Arbeitssicherheit
Dr.Uwe Koop, buk Umweltinenieure, Marburg a.d. Lahn