ASBEST AKTUELL - Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4

Eintägiger bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 5

Jetzt ONLINE möglich - Die Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und 4 kann jetzt auch wieder in einem Online-Live-Seminar aufgefrischt werden.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden aktuellen Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, wurden die TRGS 519 sehr verschärft: So wurde der eintägige Einweisungslehrgang ohne Prüfung komplett gestrichen.

Personen, die Tätigkeiten mit Asbest vornehmen, brauchen einen Sachkundekurs mit staatlicher Prüfung gem. TRGS 519, Anlage 3 (schwach gebundener Asbest) oder Anlage 4 (Asbestzement).

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortlichen sowie über sachkundige Vertreter verfügen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Überprüfen Sie, wann Sie Ihre Sachkunde erworben haben und sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz in einem Auffrischungskurs!

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

Inhalte

  • Herkunft, Verwendung, Materialeigenschaften von Asbest
  • Schwach gebundene / fest gebundene
    Asbestprodukte, Unterscheidung und Sanierungsbedarf
  • Neue und bekannte Fundstellen von Asbest in Baumaterialien
  • Gefährdungen und Berufskrankheiten bei Arbeiten mit Asbest
  • Arbeitsverfahren bei ASI-Arbeiten: BGI-Verfahren, Verfahren geringen Umfangs, umfangreiche Verfahren
  • Unzulässige Arbeitsverfahren für ASI-Arbeiten, Anwendungsgrenzen der Standardverfahren
  • Gesetzliche Grundlagen (GefStoffV, REACh-V, ChemG, SGB VII – Berufsgenossenschaft, Kreislaufwirtschaftsgesetz, StGB)
  • TOP-Konzept des Arbeitsschutzes
  • Organisatorische Vorarbeiten
    (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Änderungen in den Vorschriften, Neuerungen
  • Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Uwe Koop, IBUK GmbH, Marburg
  • Jörg Heller, Regierungspräsidium Gießen

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr - für Online Termine 08:15 - 17:30 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
09:00

1. Asbest – Eigenschaften und Gesundheitsgefahren

  • Das Mineral Asbest
  • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen

2. Verwendung von Asbest

  • Asbestprodukte in Gebäuden, „neue Fundstellen

1 Lehreinheit

09:45

3. Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerken

  • Asbestverbot nach der REACh-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“, Vorstellung neuer Arbeitsverfahren

2 Lehreinheiten

11:15 Kaffepause
11:30

4. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen

  • Zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Praxisbeispiele

1 Lehreinheit

12:15

5. Technische und Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person

1 Lehreinheit

13:00 Mittagspause
14:00
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen/Gruppenarbeit)
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

2 Lehreinheiten

15:30 Kaffepause
15:45

6. Persönliche Schutzausrüstung

  • Auswahl und Anwendung

1 Lehreinheit

16:30

7. Umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

1 Lehreinheit

17:15 Ende der Veranstaltung

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 495,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.
Wichtige Information! Für die Abwicklung der Prüfung werden von allen Teilnehmern die Geburtsdaten benötigt. Sollten Sie bereits Teilnehmer im Warenkorb angelegt haben, ergänzen Sie diese Daten bitte.

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