Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV), haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereiche oder Teile eines Betriebsbereichs entsprechend der Störfallverordnung sind, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen.
Ingenieure, Naturwissenschaftler insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion. Zielstellung ist, die Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen. Die grundsätzliche Frage ob ein Betriebsbereich vorliegt und damit die Störfall-Verordnung anzuwenden ist, sollte unter Zugrundelegung des Einzelfalls zusammen mit der Behörde geklärt werden.
Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, RP Darmstadt – Abt.Staatl. Umweltamt, Frankfurt
Dr. Heinz-Günter Schäfer, VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e. V.
Jürgen E. Klaft, Brandschutz 2000 Consulting, Groß Zimmern
Rainer Hoss, Sicherheitsingenieur, Sachverständiger nach § 29a BImSchG
M. Fricke, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht
24.-27.09.2012 Offenbach a.M.
04.-07.03.2013 Offenbach a.M.
23.-26.09.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10-17 Uhr, 2. Tag: 9-17 Uhr, 3. Tag: 9-17 Uhr, 4. Tag: 9-12.30 Uhr |
1190 € zzgl. MwSt. |