Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Schwerpunkt: TA Luft

Zweitägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Schwerpunkt des Lehrgangs ist die Umsetzung der novellierten ersten allgemeinen Verwaltungs­­­vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden.

Der Gesetzgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionsschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei der Genehmigung, dem Betrieb und der Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu- und Altanlagen eine breite Wirkung entfaltet. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und in ihrer Organisation die Rechts- als auch die Planungssichheit zu verbessern.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend soll dieser Lehrgang größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im Allgemeinen und der neuen TA Luft im Besonderen vermitteln und so die Fachkompetenz des Immssions­schutz­beauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen erweitern.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Zielgruppe

  • Immissionschutz- und Störfallbeauftragte
  • Umweltbeauftragte, Umweltgutachter
  • Interessierte der Systematik und Wirkung der TA Luft

Inhalte

  • Einführung in das aktuelle Immissionsschutzrecht
    • Bezüge und Stellung der TA Luft in der Rechtshierarchie, Regelungsinhalte, Begriffsbestimmungen
    • Tatsächliche Auswirkungen der TA Luft auf die Praxis in Behörden und bei Betreibern von BImSchG-Anlagen
    • Wirkung auf die Rechtsprechung (normenkonkretisierende Wirkung, antizipiertes Sachverständigengutachten)
    • Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie in das BImSchG
  • Allgemeine Grundsätze des Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens und Rechtsgrundlagen
    • BImSchG: Genehmigung, Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Genehmigungsvoraussetzungen, Konzentrationswirkung der Genehmigung, wesentliche Änderung, Anzeige, Erlöschen der Genehmigung
    • 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
    • 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung
    • TA Luft: Definition und Bedeutung der verschiedenen Immissionswerte, Immissionsprognose, Konsequenzen der Immissionsprognose auf die Genehmigungsfähigkeit, Bezüge zum gebietsbezogenen Immissionsschutz
    • Anzeigeverfahren (Lehrgespräch, Darstellung der Systematik, Entscheidungsgrundlagen)
    • Diskussion von Fallbeispielen
    • Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen: Verhinderung bzw. Minimierung von Emissionen
    • Anwendung der Prüfkriterien für Gesundheitsgefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen
  • Ableitung von Abgasen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen (inkl. Übungen)
  • Bewertungsgrundlagen der TA Luft (Nr. 4 TA Luft)
    •  Immissionswerte
    • Ermittlung der Immissionskenngrößen
    • Ausnahmeregelungen

  • Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft
    • Physikalische Grundlagen des Ausbreitungsmodells AUSTAL und des Windfeldmodells, Eingangsgrößen, mögliche Problemfälle
    • Verfügbare Programmoberflächen für AUSTAL
    • Darstellung und Diskussion von Fallbeispielen
    • Beispiel für Geruchsausbreitungsrechnung
  • Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde
    • Vorsorgeanforderungen i. V. mit anlagenspezifischen Regelungen, Messung und Überwachung der Emissionen
    • Altanlagenregelungen, Verwaltungshandeln

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Felix Bender, Regierungspräsdium Gießen
  • Dipl.-Geoökol. Helga Lauerbach, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe
  • Dipl.-Ing (FH) Monika Stadelmann, Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 43.1 Immissionsschutz –Energie, Lärmschutz
  • Dipl.-Ing. Astrid Birk, Gewerberätin, RP Darmstadt, Abt. Umwelt

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 15:30 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00 Begrüßung und Einführung
10:15

Einführung in das aktuelle Immissionsschutzrecht

  • Bezüge und Stellung der TA Luft in der Rechtshierarchie, Regelungsinhalte, Begriffsbestimmungen
  • Tatsächliche Auswirkungen der TA Luft auf die Praxis in Behörden und bei Betreibern von BImSchG-Anlagen
  • Wirkung auf die Rechtsprechung (normenkonkretisierende Wirkung, antizipiertes Sachverständigengutachten)
  • Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie in das BImSchG
13:00 Kaffepause
14:00

Allgemeine Grundsätze des Genehmigungs- und Anzeigeverfah-rens und Rechtsgrundlagen:

  • BImSchG: Genehmigung, Pflichten der Betreiber genehmi-gungsbedürftiger Anlagen, Genehmigungsvoraussetzungen, Konzentrationswirkung der Genehmigung, wesentliche Änderung, Anzeige, Erlöschen der Genehmigung
  • 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
  • 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung
  • TA Luft: Definition und Bedeutung der verschiedenen Immissi-onswerte, Immissionsprognose, Konsequenzen der Immissions-prognose auf die Genehmigungsfähigkeit, Bezüge zum gebietsbe-zogenen Immissionsschutz
  • Anzeigeverfahren (Lehrgespräch, Darstellung der Systematik, Entscheidungsgrundlagen)
  • Diskussion von Fallbeispielen
  • Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen: Verhinderung bzw. Minimierung von Emissionen
  • Anwendung der Prüfkriterien für Gesundheitsgefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen

Dipl.-Ing. Astrid Birk, Gewerberätin, RP Darmstadt, Abt. Umwelt

17:00 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Ableitung von Abgasen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen (inkl. Übungen)

Wolfgang Pier, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt

10:30

Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft

  • Physikalische Grundlagen des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 und des Windfeldmodells, Eingangsgrößen, mögliche Problem-fälle
  • Verfügbare Programmoberflächen für AUSTAL2000
  • Darstellung und Diskussion von Fallbeispielen

Praktische Durchführung eines Beispiels am Rechner

  • Beispiel für Geruchsausbreitungsrechnung
  • Übung am Rechner (falls gewünscht)
  • Diskussion

Dipl.-Geoökol. Helga Lauerbach, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe

13:00 Mittagspause
14:00

Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde

  • Vorsorgeanforderungen i. V. mit anlagenspezifischen Regelungen, Messung und Überwachung der Emissionen
  • Altanlagenregelungen, Verwaltungshandeln

Felix Bender, Regierungspräsdium Gießen

15:30 Ende der Veranstaltung

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Termine

  • Termin ist Live

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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