Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten,die Schulung“ von Personen , welche mit Gefahrgütern in Ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden (was in der Praxis auch geschieht).
Die vorliegende Schulung dient dazu die am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen (gem. Kapitel 1.3 ADR) die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien, zu vermitteln.
Die vorliegende Schulung dient dazu, beauftragten Personen und sonstigen verantwortliche Personen die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Stoffen, zu vermitteln.
Inhalte der Schulung
Sicherheits-Ingenieur Jürgen E. Dechert, Gefahrgutbeauftragter, Geodis Global Solutions Germany GmbH, Frankfurt am Main
04.06.2013 München
12.06.2013 Offenbach a.M.
18.09.2013 Offenbach a.M.
10.12.2013 Offenbach a.M.
17.12.2013 München
19.03.2014 Offenbach a.M.
08.05.2014 München
17.06.2014 Offenbach a.M.
18.09.2014 Offenbach a.M.
12.12.2014 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17 Uhr (Offenbach) |
395 € zzgl. MwSt. |