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Aufrechterhaltung der Fachkunde [...]

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Aufrechterhaltung der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben und von Einsammlungs- u. Beförderbetrieben
Schwerpunkt: Kommunale Abfälle
Kurzbeschreibung:

Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Hintergrund:

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden.

Gemäß der Transportgenehmigungsverordnung (§ 6 TgV) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Einsammlungs- und Beförderbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle drei Jahre fortzubilden.

Inhalte:

1. Tag

Allgemeine rechtliche Grundlagen / Unterschied der kommunalen zur privaten (gewerblich-industriellen) Abfallwirtschaft
• Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft
• Systematik sowie Überblick über die wesentlichen Regelungen
• Die Kommune als Abfallerzeuger und/oder Abfallbesitzer
• Die Grenzen zwischen privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft; Rechte und Pflichten von beauftragten Dritten

Rechtliche Grundlagen der kommunalen Abfallwirtschaft
• Die geplante Novelle des KrW-/AbfG
• Abfallwirtschaftliche Grundpflichten der Kommunen
• Überlassungspflicht / Anschluss- und Benutzungszwang
• Abfallsatzung / Vorgehen bei Satzungsverstößen

Ausgewählte abfallrechtliche Themen aus Sicht kommunaler Belange
• Die Abfallwirtschaftspläne der Länder - Wunschvorstellung oder Verpflichtung?
• Abfallwirtschaftskonzepte
• Abfallrechtliche Haftung und Sorgfaltspflichten / Rechtssichere Betriebsorganisation (Verantwortlichkeiten des Leitungs- und Aufsichtspersonals)
• Umgang mit wild abgelagerten Abfällen in der Kommune
• § 25a HAKA - Beseitigung illegal abgelagerten umweltgefährdenden Abfalls mit dem Mittel des Verwaltungszwanges / Abfallrechtliche Sofortmaßnahmen bei Unfällen im Gemeindegebiet (unter besonderer Berücksichtigung möglicher Kostenpflichten)

2. Tag

Die kommunale Entsorgungskette: Privathaushalt/Gewerbebetrieb – Bauhof/Wertstoffhof - Entsorgungsanlage

Annahmeregime kommunaler Abfallanlagen I
• Nachweisverordnung (Deregulierungschancen, Nachweisführung, Registerführung, Ausnahmemöglichkeiten)
• Die rechtlichen Grundlagen der kommunalen Schadstoffsammlung
• Das Annahmeregime am Beispiel eines klassischen Baufhofes

Die abfallrechtliche / abfallwirtschaftliche Behandlung von Baustellenabfällen

• Einstufung/Abgrenzung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
• Festlegung des Entsorgungsweges
• Dokumentationspflichten

Die Entsorgungspraxis kommunaler Krankenhausabfälle

Überblick zu ausgewählten abfallrechtlichen Vorschriften aus Sicht kommunaler Belange
• Gewerbeabfall (Grundprinzipien / Pflichttonne gemäß § 7 GewerbeAbfVO)
• Elektroaltgerätegesetz / Batteriegesetz (Grundprinzipien, Aufgaben der ÖRE)
• Verpackungsverordnung (Grundprinzipien, Aufgaben der ÖRE)
• Bioabfallsammlung, -behandlung und -verwertung (Novelle KrW-AbfG, BioabfallVO)
• Bedeutung der Deponien in der Entsorgungslandschaft / Anforderungen an zu deponierende Abfälle (Grundlegende Charakterisierung gemäß DeponieVO)
• Was gilt nach TA Abfall und TASI (BVT-Merkblätter, LAGA-Merkblätter)

Annahmeregime kommunaler Abfallanlagen II

• Annahme- und Kontrollregelungen bei Deponien
• Kriterien für die Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen

Zielgruppe:

Die überwiegende Anzahl der öffentlich rechtlichen Entsorger (ÖRE) sowie der sog. eingesetzten Dritten (gemäß § 15, 17 und 18 KrW-/AbfG) sind Entsorgungsfachbetriebe. Das hierfür eingesetzte Leitungs- und Aufsichtspersonal hat in den oben genannten Fristen die erforderliche Fachkunde aufrecht zu erhalten.


Entsprechend ist die Ausrichtung dieses Seminars auf die Personengruppe von kommunalen und privaten Unternehmen gerichtet, die sich überwiegend mit der Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle beschäftigt.


Ebenso sind Mitarbeiter von sonstigen kommunalen Entsorgungseinrichtungen (Bauhöfe, Zwischenläger, Sortieranlagen oder Deponiebetreiber) oder auch kommunale Abfallwirtschaftsberater angesprochen.


Sonstige abfallwirtschaftliche Akteure (z.B. der Abfallbeauftragte) können mit dem vorliegenden Seminar ihre Fachkunde auffrischen.

Seminarleitung:

Dipl. Geogr. Stefan Gessenich

Referenten:

Tillmann Küpper und Peter Wagner
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
29.-30.08.2012 Offenbach a.M.
16.-17.01.2013 Offenbach a.M.
28.-29.08.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

1. Tag: 10.00-17.00 Uhr

2. Tag: 09.00-17.00 Uhr

590 € zzgl. MwSt.
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Schlagwörter:
Transportgenehmigungsverordnung, Entsorgungsfachbetriebe, Auffrischung



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