Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Aufbauseminar i.S.d. Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) sowie der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 11 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden. Für den Erhalt der abfallrechtlichen Transportgenehmigung ist gemäß der Transportgenehmigungsverordnung (§ 6 TgV) mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.
• Worauf ist bei der Lagerung von gefährlichen Abfällen zu achten?
• Wie erfolgen Einstufung und Dokumentation gefährlicher Abfälle?
• Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind je nach Tätigkeit relevant?
•Wie werden gefährliche Abfälle unter gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten klassifiziert?
• Was ist beim Transport von gefährlichen Abfällen zu beachten?
Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich
27.-28.05.2013 Offenbach a.M.
14.-15.10.2013 Offenbach a.M.
26.-27.05.2014 Offenbach a.M.
24.-25.10.2014 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10.00 - 17.15 Uhr, 2. Tag:9.00 - 17.00 Uhr |
585 € zzgl. MwSt. |