Als einen der ersten Seminaranbieter ist dem Umweltinstitut Offenbach die Anerkennung gemäß § 4 Nr. 2 DepV zur Durchführung von Lehrgängen zur Weiterbildung des Leitungspersonals erteilt worden. Notwendig wurde ein Anerkennungsverfahren durch die erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung, die ab 01. Dezember 2011 gültig ist. Dies bedeutet für das Leitungspersonal von Deponien, dass ein Lehrgang gemäß § 4 DepV ohne Anerkennung praktisch wertlos ist.
Erwerb oder Erhalt der Fachkunde gemäß §4 Deponieverordnung. Darüber hinaus werden praxisnahe Tipps zur Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen beim Deponiebetrieb gegeben.
Weiterführende Informationen zur Fachkunde gemäß Anhang 4, Pkt. 1 Deponie-VO finden Sie hier.
Mit dem § 4 der Deponieverordnung werden die Deponiebetreiber verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Deponie verantwortlichen Personen durch geeignete Fortbildungen über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissenstand verfügen. Hierzu sind mindestens alle 2 Jahre geeignete Fachlehrgänge zu besuchen. Mit diesem Fachlehrgang, der sich in erster Linie an schon verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb wendet, werden die notwendigen deponiespezifischen Kenntnisse, wie sie von der Deponieverordnung verlangt werden, vermittelt.
Peter Wagner & Friedrich Baake
Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden
28.08.2012 Offenbach a.M.
22.11.2012 Offenbach
13.03.2013 Offenbach a.M.
29.05.2013 Hamburg
03.07.2013 Offenbach a.M.
14.11.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 17.00 Uhr |
395 € zzgl. MwSt. |