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Artenschutz in Fachplanungen

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Infomaterial
Artenschutz in Fachplanungen
gem. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)
Hintergrund:

Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.

Inhalte:
  • Einführung in das Thema, rechtlicher Hintergrund
  • Netzwerk NATURA 2000
  • rechtliche und fachliche Grundlagen der FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Vorstellung der Arten und ihrer Lebensräume
  • Erfassungsmethoden für geschützte Arten und ihre Lebensstätten
  • Rechtliche / verfahrensrechtliche Konsequenzen aus ihrem Schutz, Ausnahmevoraussetzungen
  • Einbindung ins Scoping-Verfahren, verfahrenstechnischer Ablauf
  • Praxisbeispiele
Zielgruppe:

Ingenieure und Planer Naturschutz-, Planungs-, Bau-, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen und der der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt.

Referenten:

Dr. Thomas Hövelmann, Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, zentrale Koordinierungsstelle von BUND, LNU und NABU für beteiligungspflichtige Verfahren, Oberhausen

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
13.09.2012 Offenbach a.M.
28.02.2013 Offenbach a.M.
05.09.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

10.00 - 17.00 Uhr*

380 € zzgl. MwSt.
Onlineanmeldung

* vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr

Schlagwörter:
Naturschutz, Artenschutz, FFH-Richtlinie, Natura 2000, Bundesartenschutzverordnung, Naturschutzrecht, Scoping-Verfahren, gesetzlicher Artenschutz, Naturschutzseminar, Artenschutzseminar, Fortbildung im Naturschutz, Seminar Artenschutz



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