Der gesetzliche Artenschutz dient dem Erhalt bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ist seit langem über die Bundesartenschutzverordnung im deutschen Naturschutzrecht verankert.
Ingenieure und Planer Naturschutz-, Planungs-, Bau-, Zulassungs- und Genehmigungsbehörden Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen und der der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt.
Dr. Thomas Hövelmann, Landesbüro der Naturschutzverbände NRW, zentrale Koordinierungsstelle von BUND, LNU und NABU für beteiligungspflichtige Verfahren, Oberhausen
13.09.2012 Offenbach a.M.
28.02.2013 Offenbach a.M.
05.09.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
10.00 - 17.00 Uhr* |
380 € zzgl. MwSt. |
* vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr