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Das Gesetz zur Neuordnung [...]

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Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!
Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Referent: Regierungsoberrat Reinhold Petri, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden
Hintergrund:

Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft!

Nach dem Willen der politisch Verantwortlichen soll das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz im Laufe des Jahres 2012 die parlamentarischen Hürden genommen haben. Mit dieser tiefgreifenden Novellierung des bisherigen Abfallrechtes wird – mit einer erheblichen Verspätung – die seit 2008 verabschiedete europäische Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) in deutsches Recht eingeführt.

Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden neben bewährten Normen gänzlich neue Regelungen geschaffen. Bei den bestehenden Normen sind einige Klarstellungen rechtlicher Bestimmungen und abfallrechtlicher Pflichten erkennbar. In manchen Fällen steuert der Gesetzgeber aufgrund von Vollzugserfahrungen nach und berücksichtigt die Rechtsschöpfung der Verwaltungsgerichte.

Ziele:

Ziel des Seminars ist es nicht eine Gesetzesexegese auf „Wolke 7“ zu betreiben und den Teilnehmer mit Paragraphen und juristischen Spitzfindigkeiten zu bombardieren.
Dieses Seminar richtet sich vielmehr an den praktischen Vollzug, d.h. welche Regelung des neuen Gesetzes erfordert von wem welche Handlung bzw. welche Rechtsfolgen sind für welchen abfallwirtschaftlichen Akteur künftig einschlägig.

Der Teilnehmer soll in die Lage versetzt werden,

  • sein Entsorgungsmanagement, einschließlich der vielfältigen Entsorgungsentscheidungen,
  • seine arbeitsteilige Betriebsorganisation
  • und nicht zuletzt das Verhältnis zu den anderen abfallwirtschaftlichen Akteuren neu zu bewerten.

Das Seminar “Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz – seine Bedeutung für die betriebliche Praxis” soll Ihnen dabei eine praxisbezogene Hilfestellung geben.

Inhalte:
  • Überblick über die Systematik und wesentlichen Inhalte der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Ineinandergreifen alter und neue Begriffsbestimmungen des KrWG
  • Nebenprodukt / Abfall: Beispiele einer nicht immer einfachen Abgrenzung
  • Das Ende der Abfalleigenschaft – einschließlich eines Überblicks über den Stand der aktuellen Verordnungen (Eisenschrott, Aluminiumschrott, Altpapier ...).
  • Die neue 5-stufige Abfallhierarchie und deren praktische Umsetzung
  • Die kommunalen Überlassungspflichten – das Ende einer unendlichen Geschichte?
  • Die Erzeugerpflichten werden verschärft und der Rechtsprechung angepasst
  • Die abfallrechtliche Überwachung bleibt im Kern erhalten
  • Veränderungen bei den Transportgenehmigungen und den Entsorgungsfachbetrieben sollen ”schwarze Schafe” besser überwachen.

In den einzelnen Themenblöcken werden Vorschriften geschildert, deren rechtlichen Inhalte erläutert und deren praktische Relevanz im betrieblichen Alltag näher beleuchtet.

Referenten:

Regierungsoberrat Reinhold Petri, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, Wiesbaden

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
21.06.2012 Offenbach a.M.
16.08.2012 Offenbach a.M.
08.10.2012 Offenbach a.M.
13.12.2012 Offenbach a.M.
31.01.2013 Offenbach a.M.
21.03.2013 Offenbach a.M.
02.05.2013 Offenbach a.M.
03.07.2013 Offenbach a.M.
30.09.2013 Offenbach a.M.
18.11.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

9.30-17 Uhr

395 € zzgl. MwSt.
Onlineanmeldung
Schlagwörter:
Kreislaufwirtschaftsgesetz, europäische, Abfallrahmenrichtlinie, Abfallrecht



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