Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
Laut Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit 2 Mitarbeitern. Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Sachkunde nach der TRGS 520 sein.
Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den dreitägigen Basiskurs zum „Erwerb der Sachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren transparenter dar und es lassen sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden.
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden - Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifzierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretene Unfälle und vieles mehr
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16.-18.10.2013 Offenbach a.M.
02.-04.12.2013 München
23.-25.04.2014 Offenbach a.M.
19.-21.05.2014 München
20.-22.10.2014 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
09.30 - 17.00 |
595 € zzgl. MwSt. |
* Gerne bieten wir Ihnen die eintägige Schulung „Beauftragte Personen“ gem. GbV an