Unterschiedliche Regelwerke wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicher-heitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende
Maßnahmen vermieden werden.
Das Gesetz oder die Verordnungen regeln jedoch nicht, wie die Gefährdungbeurteilung konkret durchzuführen ist. Der eintägige Workshop zeigt Ihnen anhand von Fallbeispielen, wie Gefährdungbeurteilungen erstellt werden können und gibt Ihnen Handlungshilfen für den betrieblichen Alltag.
Somit können Gefahren bereits vor der Entstehung einer Gesundheitsgefährdung erkannt und Betriebsstörungen oder sogar Ausfallzeiten von Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.
Martin Jahn, Umweltinstitut Offenbach
Dipl-Ing. Harry Papilion Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, Frankfurt
19.10.2012 Offenbach a.M.
05.04.2013 Offenbach a.M.
08.10.2013 Offenbach a.M.
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Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
09.30 - 17.00 Uhr* |
395 € zzgl. MwSt. |
* vormittags und nachmittags jeweils eine Kaffeepause, Mittagspause 13.00 - 14.00 Uhr