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Altholz qualifiziert erkennen, [...]

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben
Sachkundelahrgang nach § 5 und Fachkundelehrgang nach § 6 der Altholzverordnung
Kurzbeschreibung:

Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs.3 der neuen Altholzverordnung in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV) in Offenbach a.M.

Hintergrund:

Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung, der umfassenden praktischen Erfahrungen und sind Ergebnis der guten Zusammenarbeit des Verbandes mit dem Bundesumweltministerium.

Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen.

Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.

Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben.

Die Entnahme, Untersuchung, Dokumentation und Aufbewahrung der Proben erfolgt nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.

Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.

§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.

Ziele:

Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.

Die eintägige Schulung erfüllt diese Anforderungen in ausführlicher Weise und findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter statt.

Inhalte:
  • Anwendung und Umsetzung von Leitlinien , Qualitätsgesicherte Aufbereitung u. Verwertung
  • Eigen- und Fremdüberwachung in den verschiedenen Bereichen
  • Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und Auswirkungen auf die Entsorgungswege
  • Schnellerkennungsmethoden für Holzkontaminationen, Grenzwerte und deren Handhabung
  • Kriterien für die Einstufung und Zuordnung (Überwachungsbedürftigkeit, Ampelliste)
  • Arbeits-, Gewässer-, Brandschutz beim Umgang mit Althölzern
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen / Praxisbeispiele
Zielgruppe:

Angesprochen sind: Betreiber, Leitungs- und Aufsichtspersonal sowie Mitarbeiter von Annahmestellen und Verwertungsanlagen, Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros.

Seminarleitung:

Uwe Groll, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
30.08.2012 Offenbach a.M.
14.12.2012 Offenbach a.M.
19.04.2013 Offenbach a.M.
14.06.2013 Berlin
29.08.2013 Offenbach a.M.
21.10.2013 Berlin
13.12.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

9.30 - 17.00 Uhr, vor- und nachmittags jeweils eine Kaffeepause Mittagspause von 12.30 - 13.30 Uhr

394 € zzgl. MwSt.
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Schlagwörter:
Altholz



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