Für die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen darf das LAGA-Merkblatt 20 nicht mehr angewendet werden. Entscheidungen können derzeit nur auf der Grundlage der BBodSchV unter Berücksichtigung der dortigen Vorsorgewerte getroffen werden.
Bis vor wenigen Jahren waren alle Kalkulatoren von Baufirmen davon ausgegangen, dass die bei einer Baumaßnahme anfallenden Bodenmassen auf einer Deponie zu entsorgen sind. Die Preise für die Kippgebühr und den Transport wurden eingeholt und im Angebot kalkuliert.
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gilt der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung.
Mit dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sowie den nachfolgenden Novellierungen anderer Gesetze wurden wiederum neue Maßstäbe für die Abfallverwertung gesetzt. Das Bodenschutzgesetz steht bei der Verwertung vor dem Abfallrecht.
Künftig wird es neben der Frage, ob die Aufbringung der Materialien für den Boden von irgend einem Nutzen ist (§ 4 Abs. 3 Krw-/AbfG), nicht mehr allein darauf ankommen, ob von dem Abfall eine mögliche Grundwasserbeeinträchtigung zu erwarten ist, wobei der dazwischen liegende Boden als Puffer und Filter geopfert wurde. Zukünftig werden bei der Verwertung vielmehr alle Bodenfunktionen und deren Schutz gemäß § 2 Abs. 2 BBodSchG in Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit zu berücksichtigen sein. Werden die darin festgelegten Vorsorgewerte für einen Schadstoff überschritten, ist das Aufbringen von Abfällen gänzlich untersagt. Für die Ermittlung des Schadstoffpotentials und die Einschätzung der möglichen Schädigung der Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch sind Probenahmen und Analysen zwingend erforderlich. Sehr häufig werden teure und nicht relevante Untersuchungen durchgeführt, die weder dem Bauherrn noch der Sanierungsfirma die Einordnung des Bodenmaterials erlauben.
Das Seminar dient auch als Bauleiterschulung im Bereich Bodenmanagement und zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte
Fach- und Führungskräfte aus bauausführenden und auftraggebenden Unternehmen, aus Entsorgungsunternehmen, aus den überwachenden Behörden; Abfallbeauftragte.
22.11.2012 Offenbach a.M.
03.06.2013 Offenbach a.M.
04.11.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
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Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9-18 Uhr |
395 € zzgl. MwSt. |