Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz - Forschung und Technik

Staatlich anerkannter Lehrgang gemäß Strahlenschutzverordnung (§ 48 Abs. 1 StrlSchV) zur Aufrechterhaltung der Fachkunde. Geeignet für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1 und S6.2, Zielgruppe Forschung und Technik

Gemäß § 48 der Strahlenschutzverordnung ist die Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten in einer staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahme vor Ablauf der 5-Jahres-Frist zu aktualisieren.

Der vorliegende Lehrgang dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV und ist gemäß § 51 StrlSchV durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz staatlich anerkannt.

Die Anerkennung gilt für die Aktualisierung der Fachkunde von Personen der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S4.1, S4.2, S4.3, S5, S6.1 und S6.2 gemäß Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV)

Ziele

  • Aktualisierung/Aufrechterhaltung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) alle 5 Jahre
  • Vermittlung des notwendigen Wissens und der notwendigen Fertigkeiten gemäß § 47 Abs. 3 StrlSchV
  • Fortführung der Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r durch Teilnahme am staatlich anerkannten, bundesweit gültigen Fachkundekurs

    Hinweis: Eine Überschreitung der 5-Jahresfrist zur Aktualisierung der Fachkunde ist nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde möglich. 

Zielgruppe

Personen mit gültigem Fachkundenachweis (Grundkurs) mit einer oder mehreren Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1, S6.2
  • Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzbevollmächtigte und -verantwortliche aus Forschung und Technik
  • Personen, die die Fachkunde für die o. g. Fachkundegruppen besitzen
  • Personen, die nach § 25 StrlSchG Personal in fremden Anlagen bzw. Einrichtungen beschäftigen oder dort selbst Aufgaben wahrnehmen

Inhalte

Einführung in das Thema:

  • Fachkunde / Sachkunde im Strahlenschutz

Rechtsgrundlagen, Strahlenschutzgesetzgebung - Die Strahlenschutzverordnung

  • Begriffserklärungen
  • Gliederung der Strahlenschutzverordnung
  • Dosisbegriffe im Strahlenschutz
  • Messwerte, Grenzwerte
  • Schutzbestimmungen
  • Rechenübung
  • Übergangsregelungen
  • Konsequenzen für die Praxis I Teilnehmerdiskussion

Betriebliche Organisation

  • Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
  • Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
  • Haftung und Verantwortlichkeiten
  • Strahlenschutzanweisung

Sicherheitstechnik

  • Brand- und Schadensbekämpfung

Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen

  • Strahlenschutztechnik und -messtechnik
  • Dekontaminationsmethoden
  • Schutzvorkehrungen
  • Beschäftigung in fremden Anlagen

Radioaktive Abfälle

  • Lagerung und Verpackung
  • Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle

Abschluss

Bundesweit gültiges Zertifikat zum Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz

Referenten

  • Dr. Sebastian Huber, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Krisenvorsorge", Referat II 9 „Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen, Entsorgung KKW Biblis, Zwischenläger für radioaktive Abfälle, Transporte radioaktiver Stoffe“, Wiesbaden
  • Dr. Norbert Zoubek, ehem. Head HSE R&D & Radiation Safety Officer, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Industriepark Höchst, Frankfurt am Main

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:30 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Zielgruppe Forschung und Technik
09:00

Einführung in das Thema: Fachkunde / Sachkunde im Strahlenschutz
Rechtsgrundlagen, Strahlenschutzgesetzgebung - Die Strahlenschutzverordnung

  • Begriffserklärungen
  • Gliederung der Strahlenschutzverordnung
  • Dosisbegriffe im Strahlenschutz
  • Messwerte, Grenzwerte
  • Schutzbestimmungen
  • Rechenübung
  • Übergangsregelungen
  • Konsequenzen für die Praxis
  • Teilnehmerdiskussion

Dr. Sebastian Huber, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat II 8 „Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Krisenvorsorge", Referat II 9 „Stilllegung und Abbau kerntechnischer Anlagen, Entsorgung KKW Biblis, Zwischenläger für radioaktive Abfälle, Transporte radioaktiver Stoffe“, Wiesbaden

11:30

Betriebliche Organisation

  • Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
  • Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
  • Haftung und Verantwortlichkeiten
  • Strahlenschutzanweisung

Dr. Astrid Brandis-Heep, MPI für terrestrische Mikrobiologie, Marburg

13:00 Mittagspause
14:00

Sicherheitstechnik
Brand- und Schadensbekämpfung

Dipl.-Ing. Rainer Heep, ehem. Evonik Technology & Infrastructure GmbH, Leiter Brandschutz Hanau

14:45

Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen

  • Strahlenschutztechnik und -messtechnik
  • Dekontaminationsmethoden
  • Schutzvorkehrungen
  • Beschäftigung in fremden Anlagen
16:15

Radioaktive Abfälle

  • Lagerung und Verpackung
  • Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle
17:00

Erfolgskontrolle (multiple choice)

17:30 Ende der Veranstaltung

Download

Kostenloses Infomaterial per Post anfordern

Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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