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Kurs im Strahlenschutz zur Beschäftigung [...]

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Infomaterial
Kurs im Strahlenschutz zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Kurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz (gem. § 15 StrlSchV), Fachkundegruppe S5, Module GG und FA
Hintergrund:

Firmen, die Reparatur-, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten in fremden Anlagen oder Einrichtungen durchführen, in denen die Mitarbeiter ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen eine behördliche Genehmigung zur Durchführung.
Um eine Genehmigung von der zuständigen Behörde für diese Arbeiten zu erlangen, muss nach § 15 Strahlenschutzverordnung mindestens ein ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter (SSB), der die Strahlenschutz-Fachkundegruppe S5 nachgewiesen hat der Behörde benannt werden. Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist von einer verantwortlichen Person zu übernehmen, welche die Fachkunde S5 in einem staatlich anerkannten Strahlenschutzkurs erworben hat.

Ziele:

Der Lehrgang dient dem Erwerb der Fachkunde für Strahlenschutzbeauftragte, Fachkundegruppe S5, im Sinne der Strahlenschutzverordnung bei der Beschäftigung von Eigenpersonal als beruflich strahlenexponierte Personen.

Zielgruppe:

Techniker, Monteure, Laboranten, externe Dienstleister (z.B. Reinigungsfirmen), Ingenieure, Sicherheitsfachkräfte, u. a. Personen, die in den Arbeitsbereichen Kerntechnische Anlagen, Radionuklidlaboratorien, Beschleuniger usw. tätig werden.

Referenten:

Prof. Dr. Hans Ge­org Schei­bel, La­bor für Kern­tech­nik und kern­phy­si­ka­li­sche Mess­tech­nik. Hoch­schu­le Rhein-Main, Fach­be­reich Phy­si­ka­li­sche Tech­nik Rüs­sels­heim

Veranstaltungsinformationen:
Termine:
09.-11.09.2013 Rüsselsheim
17.-19.02.2014 Rüsselsheim
08.-10.09.2014 Rüsselsheim
Freie Plätze | Wenige Plätze
Ausgebucht
Unterrichtszeiten Teilnahmegebühr

täglich 9-18 Uhr

945 € MwSt.-frei
Onlineanmeldung
Schlagwörter:
Strahlenschutzbeauftragter, S5, Beschäftigung in fremden Anlagen, Fremdfirmen, SCC, Arbeitssicherheit, Strahlenschutzbereiche



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