Die Baustellenverordnung macht es erforderlich, dass bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren eingesetzt werden. Seit August 2001 sind als untergesetzliches Regelwerk der Baustellenverordnung neue Regeln (RAB 30) zur erforderlichen Eignung von Koordinatoren in Kraft.
Die RAB 30 beinhalten drei Qualifikationen, die geeignete Koordinatoren nachzuweisen haben:
Die Lehrgänge nach RAB 30, Anlage B (Abeitsschutzfachliche Kenntnisse) und C (SiGe-Koordinator) sind in sich geschlossen und bauen nicht aufeinander auf. Eine Reihenfolge zum Besuch der Lehrgänge nach Anlage B und C ist nicht vorgeschrieben. Sie können unabhängig voneinander besucht werden.
Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang erlangen Sie 32 Fortbildungspunkte in den Bereichen "Konstruktionsplanung, Technik, Ausführung" (Fortbildungsbereich II) gem. der Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren gem. BauStellV, Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Fachkräfte für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Ingenieure, Techniker, Meister, Mitarbeiter der Bauverwaltungen, Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte von Gebäuden.
Dipl.-Ing.Ingolf Kluge, Bau-Ingenieur, Sicherheitsingenieur, SiGe-Koordinator, Offenbach
Dr.-Ing. Sebastian Schul, Referatsleiter im Hessischen Sozialministerium, Wiesbaden
02.-05.07.2012 Offenbach a.M.
17.-20.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
täglich 9-17 Uhr |
1190 € zzgl. MwSt. |