Mit der Bundesratsdrucksache BR 709/04 wurde beschlossen, dass künftig die bisherigen Anforderungen nach §§ 19, 20 KrW-/AbfG sowie der Abfallkonzeptund Bilanzverordnung wegfallen. Die formalen Ansprüche der bisherigen Abfallkonzepte und -bilanzen müssen entsprechend nicht mehr fortgeführt werden. Für Abfallerzeuger und Abfallentsorger stellt sich nun die Frage, welche Bestandteile dieser bisherigen gesetzlichen Dokumentationspflicht sinnvollerweise weiter geführt werden sollten. Dies ergibt sich zum einen aus betrieblichen Erwägungen und zum andern aus der "Hürde" einer abfallrechtlichen Betriebsprüfung durch die zuständige Behörde.
Das vorliegende Seminar verfolgt das Ziel, eine aus betrieblicher Sicht zielorientierte Abfalldokumentation darzustellen, die einer abfallrechtlichen Betriebsprüfung stand hält. Die notwendige intensive Auseinandersetzung mit anderen abfallrechtlichen Verordnungen (bspw. Nachweisverordnung) sowie eine Reihe von praktischen Problemen bei der Erfassung, Darstellung, Nutzung und Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse zum bestehenden betrieblichen Abfallmanagement werden dargestellt. Das eintägige Fachseminar bietet einen Überblick zum aktuellen Sachstand des KrW-/AbfG, die Auseinandersetzung mit den Erfordernissen einer sicheren Dokumentation sowie praktische Hilfestellungen durch die Darstellung von Fallbeispielen.
Das Seminar dient auch zur Auffrischung der Fachkunde für Abfallbeauftragte