Emissionshandel aktuell

Eintägiger Zertifikatslehrgang zur Optimierung des CO2-Handels in Unternehmen

Die Vierte Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandels ist bereits seit einigen Jahren in der Umsetzung. Viele Grundsätze und Regelungen aus der Dritten Handelsperiode sind gleichgeblieben, die neuen Regelungen sind etabliert und werden in der Praxis angewendet. Erste Anpassungen der Zuteilungsbescheide sind gemäß der dynamischen Zuteilung erfolgt.

Es ergeben sich jedoch auch während der Handelsperiode immer wieder neue Regelungen und Anpassungen. So muss zum Beispiel seit dem 01.01.2023 die EU-Richtlinie RED II zu den erneuerbaren Energien angewendet werden. Das betrifft vor allem den Einsatz von Biomasse, für die nun Nachhaltigkeitsnachweise notwendig sind, um keine CO2-Abgabe dafür leisten zu müssen. Die RED III ist bereits in Kraft und die Anpassung der Monitoring-Verordnung steht diesbezüglich noch aus.

Außerdem wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie angepasst mit einigen Änderungen zum Anwendungsbereich, erste EU-Guidance-Dokumente wurden kürzlich veröffentlicht. Die Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes steht allerdings noch aus. Aktuell muss außerdem für die Zuteilungsperiode ab 2025 der Zuteilungsantrag gestellt werden.

Für deutsche Unternehmen heißt das, sich weiterhin auf Stand halten zu müssen bzgl. der Änderungen im Emissionshandel, um dessen Anforderungen und Optionen in die internen Planungen einbeziehen zu können.

Ziele

Das Fachkundeseminar vermittelt Ihnen Grundlagen des EU-Emissionshandel mit besonderem Blick auf die aktuellen Rechtsgrundlagen. Es zeigt außerdem strategische Handlungsoptionen auf.

Das Seminar gibt Ihnen zunächst einen Einblick in die weltweiten und europäischen Entwicklungen beim Klimaschutz, die für das Verständnis des aktuellen Emissionshandels in der EU wichtig sind. Schwerpunkt des Seminars ist allerdings die Vermittlung von Grundkenntnissen zum Emissionshandel in der 4. Handelsperiode. Im Seminar werden gesetzliche Neuerungen erklärt und mit Ihnen anhand von Praxisbeispielen die Anwendung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet.  Zudem erfahren Sie, wie Sie eine für Ihr Unternehmen passende und effiziente Handelsstrategie erstellen und somit die Chancen und Risiken des Emissionshandels optimal managen können. Dabei profitieren Sie von den Erfahrungsberichten der Referenten und dem Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern der Veranstaltung.

Das Seminar ist ein staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte gemäß Fortbildungsverpflichtung nach 5. BImSchV. Entsprechend der 5. BImSchV besteht für betrieblich bestellte Immissionsschutzbeauftragte die Verpflichtung, mindestens alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Zielgruppe

  • Vom Emissionshandel bereits betroffene oder zukünftig betroffene Unternehmen, z. B.:
    • Energieumwandlung und -umformung
    • Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung
    • Mineralverarbeitende Industrie
    • Industrieanlagen zur Gewinnung von Zellstoff und Herstellung von Papier und Pappe
    • Luftverkehr
  • Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
  • Ingenieur- und Energieberatungsbüros
  • Behördenvertreter
  • Sonstige am Thema interessierte Kreise

Inhalte

  • Grundlagen des EU-Emissionshandels bis 2030
  • Zuteilungsverfahren in der 4. Handelsperiode (2021-2030)
  • Berichterstattung in der 4. Handelsperiode (2021-2030)
  • Preis- und Volumenentwicklung im EU-Emissionshandel
  • CO2-Management und Handelsstrategien für Unternehmen

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Sebastian Lenz, Futurecamp Climate GmbH
  • Dominik Glock, Futurecamp Climate GmbH

Unterrichtszeiten

09:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Download

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 475,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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