Bundesweit staatlich anerkanntes zweitägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV Gemäß 5. BImSchV besteht die Verpflichtung, mindestens alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutzund Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
An zwei Tagen vermittelt dieses Aufbauseminar den Teilnehmern Änderungen der TA Luft, der TA Lärm sowie die Novellierung der Störfallverordnung. Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.
as Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.
Martin Jahn, Umweltinstitut Offenbach
12.-13.03.2012 Offenbach a.M.
13.-14.08.2012 Offenbach a.M.
10.-11.12.2012 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag 10.00 bis 17.00 Uhr, 2. Tag 09.00 bis 16.00 Uhr |
598 € zzgl. MwSt. |