Hessen hat als erstes Bundesland rechtskräftige Handlungsempfehlungen zum Vorbeugenden Brandschutz für Altenpflegeheime erarbeitet. Somit gibt es in Hessen als erstem Bundesland eine Beurteilungsgrundlage für den Pflegeheimbau, der so genannten 4. Generation, zwischen betreutem Wohnen und dem krankenhausähnlichen Pflegebetrieb. Die praktische Umsetzung der Empfehlungen schafft brandschutztechnische Bedingungen dafür, dass hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen in der stationären Altenpflege in Wohngruppen wohnen können, die ihnen ein individuelles Leben in Gemeinschaft ermöglichen.
Ziel der Veranstaltung ist es, dem Teilnehmerkreis auf der Basis der aktuellen Rechtsgrundlagen und Erkenntnisse die theoretischen Ansätze für die bedarfs- und risikoorientierte brandschutztechnische Auslegung zu vermitteln. Anhand von praktischen Beispielen werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
Architekten, Bau- und Fachplaner, Ingenieure, Führungskräfte aus Pflegeeinrichtungen, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter der Bauverwaltungen, interessierte Fachleute
Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Kelkheim