Zertifikats-Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe sowie zum Erwerb der Fachkunde gem. § 3 Transportgenehmigungsverordnung sowie zum Erwerb der sog. Maklergenehmigung gem. § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Bundesweit staatlich anerkanntes viertägiges Fachkundeseminar.
Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der Efb-Verordnung sind Betriebe, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen.
An Entsorgungsfachbetriebe werden besondere Anforderungen in Bezug auf die Fachkunde des Inhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen gestellt. Gemäß § 9 Abs. 3 EfbV sind Lehrgänge zur Erlangung dieser Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von der zuständigen Behörde anzuerkennen. Dies gilt gleichermaßen für Abfalltransporteure, die einen Fachkundenachweis gem § 3 der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) erlangen möchten.
Dipl. Geogr. Stefan Gessenich
10.-13.09.2012 Offenbach a.M.
17.-20.12.2012 Offenbach a.M.
21.-24.01.2013 Offenbach a.M.
13.-16.05.2013 Offenbach a.M.
02.-05.09.2013 Offenbach a.M.
16.-19.12.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10.30 - 17.15 Uhr, 2. Tag: 9.00 - 17.30 Uhr, 3. Tag: 9.00 - 17.00 Uhr, 4. Tag: 9.00 - 16.45 Uhr |
1150 € zzgl. MwSt. |
Vor dem Hintergrund der neuen EU Abfallrahmenrichtlinie ist zu erwarten, dass bis Ende 2010 der sog. "Abfall-Händler" rechtlich gefasst wird. Auch dieser, analog zum Abfall-Makler, wird einen Fachkundenachweis erbringen müssen. Auch für diesen Personenkreis ist das vorliegende Seminar geeignet.