Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010 wurde das europäische Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Vorgaben durch REACH und GHS (CLP-Verordnung) umgesetzt. Die Eigenverantwortung des Firmeninhabers bzw. des Geschäftsführers wurden deutlich verschärft.
Der Firmeninhaber ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Hierfür kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden.
Für die Funktion als Gefahrstoffbeauftragte/r werden Fachkenntnisse gefordert, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu den Anforderungen an die Lagerung und Aufbewahrung oder zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Aktuelle europäische Richtlinien (GHS-Verordnung, REACh-Verordnung) ergänzen und konkretisieren die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Zum Erwerb dieser notwendigen Fachkenntnisse eignet sich der vorliegende Lehrgang.
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen.
Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Folgende Fragestellungen beantwortet der Lehrgang:
Sie bekommen Struktur und Inhalte der europäischen Rechtsgrundlagen sowie der Gefahrstoffverordnung vermittelt und erhalten Praxishilfen für die Koordination und innerbetriebliche Umsetzung der Forderungen.
Rechtliches der EG Gefahrstoffverordnung, REACh, GHS, Technischen Regeln für Gefahrstoffe, Gefährdungsmerkmale Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, Unterscheidung von Gefahrstoff und Gefahrgut, Sicherheitsdatenblatt: Aufbau, Erstellung und Bedeutung Betriebsanweisung: Gliederung und Inhalt Ermittlungspflicht, Informationsbeschaffung und Gefährdungunsbeurteilung, Schutzstufenkonzept, Schutz- und Überwachungspflichten, Messung des Arbeitsplatzgrenzwertes persönliche Schutzausrüstung: Auswahl und Einsatz Gefahstoffmanagement / Anlagensicherheit und Explosionsschutz, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Bestimmung für Betriebsstörungen und Notfälle, Teilnehmerübungen.
Fach und Führungskräfte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Lehr- und Ausbildugspersonal für das Gefahrstoffmanagement verantwortliche Mitarbeiter, z.B aus der Chemie, metalverarbeitendenden Industrie, Textil- und Elektroindustrie, Betreiber und Planer von Lager- und Umschlagseinrichtungen, Technische und Gewerbeaufsichtsbeamte, Behördevertreter, die mit der Prüfung der Umsetzung der Gefahstoffvorschriften beauftragt sind
Martin Jahn, Umweltinstitut Offenbach
Dr. Claudia Hendann (Dipl. Chem.),
RA Ulrich Mann, GBK Gefahrgutbüro, Ingelheim
Harry Papilion, Infraserv Höchst, Frankfurt a. M.,
Dr. Wilfried Paul, Clariant, Frankfurt a. M.,
Dominik Naumann, B.Sc. Chemical Engineering, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dr. Maya Weber, RP Darmstadt
M. Schäfer, RP Darmstadt
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17.-19.06.2013 Offenbach a.M.
20.-22.08.2013 Offenbach a.M.
21.-23.10.2013 Offenbach a.M.
02.-04.12.2013 Offenbach a.M.
24.-26.03.2014 Offenbach a.M.
23.-25.06.2014 Offenbach a.M.
25.-27.08.2014 Offenbach a.M.
20.-22.10.2014 Offenbach a.M.
08.-10.12.2014 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
1. Tag: 10.00 - 17.30 Uhr, |
979 € zzgl. MwSt. |