Eintägiges Praxisseminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall. Basiswissen für die betrieblichen “Abfallentscheider".
Die Vielzahl der abfallrechtlichen Vorschriften und Gesetze machen die umweltgerechte und rechtsichere Abfallentsorgung zu einem komplexen Verfahren.
Die abfallrechtlichen Nachweispflichten, seit dem 1.4.2010 zumindest teilweise elektronisch gestützt, ist dabei der Dreh- und Angelpunkt bei der betrieblichen Entsorgung.
In der Zusammenschau sämtlicher Nachweispflichten sind alle betrieblichen Informationen über den Abfall vorhanden, werden die betriebliche Stoffströme abgebildet, Verantwortlichkeiten begründet und die Einhaltung der abfallrechtlichen Grundpflichten dokumentiert. Durch einen sachgerechten Umgang mit diesem komplexen Geflecht an Informationen und abfallrechtlichen Pflichten ersparen Sie sich wertvolle Zeit. Zusätzliche Kosten werden vermieden und schaffen die Grundlage für eine rechtssichere Entsorgung.
In dem Seminar wird der Lauf des Abfalls über die gesamte Entsorgungskette, von der Anfallstelle, die Sammlung im Betrieb, die Bereitstellung zum Transport, dem Transport, der Zwischenlagerung bis zur abschließenden Entsorgung des Abfalles beleuchtet.
Die Verantwortlichkeiten der am Entsorgungsvorgang beteiligten Akteure (Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger, Betreiber von Zwischenlägern etc.) werden ausführlich behandelt.
Anhand von praktischen Beispielen können die Teilnehmer das Erlernte in ihre betrieblichen Alltag übernehmen.
Allgemeine rechtliche Grundlagen
• Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Nachweisführung
• Überblick über die wesentlichen Inhalte der Nachweisführung
• Die abfallrechtliche Entsorgungskette und die Akteure der Nachweisführung
• Überblick zu den Inhalten der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes. Absehbare Veränderungen der Handlungspflichten und Haftungsspähre abfallwirtschaftlicher Akteure
Betriebliche Grundlagen für die Nachweisführung
• Einstufung und Deklaration von Abfällen als wichtige Grundlage des Nachweisverfahrens
• Die Organisation des Nachweisverfahrens im Betrieb
• Das Abfallregister – eine wichtige betriebliche Informationsquelle
• Dokumentationspflichten bei nicht gefährlichen Abfällen
• Betriebliche Informationsquellen für das Nachweisverfahren
• Fehlerquellen im Nachweisverfahren
• Befreiungen von den Nachweispflichten
Ausgewählte Anwendungsbereiche
• Überblick über das elektronische Nachweisverfahren
• Zwischenlagerungen und Abfalltransporte
• Der Entsorgungsnachweis und das immissionschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
• Entsorgungsverträge / Allgemeine Geschäftsbedingungen als nützliche Ergänzung des Entsorgungsnachweises
• “Die Not kennt kein Gebot” – das Nachweisverfahren bei Notfallsituationen im Betrieb
• Grenzen der abfallrechtlichen Überwachung durch die Abfallbehörde
• Verstöße gegen die Nachweisverordnung / Ordnungswidrigkeitsverfahren
Praktische Übung anhand eines Fallbeispiels
• Teilnehmerübung mit anschließender Diskussion
In erster Linie ist dieses Seminar an den Abfallerzeuger/Abfallbesitzer gerichtet bzw. an den Personenkreis, der die betriebliche Abfallwirtschaft organisiert. Das Seminar ist zur Aufrechterhaltung der Fachkunde "Betriebsbauftragter für Abfall" (gemäß § 55 KrWAbfG) geeignet, was mit einem entsprechenden Zertifikat bestätigt wird.
Da die Entsorgungsbranche aus dem Blickwinkel der Kundenbindung den Abfallerzeugern eine ständig wachsende Beratungsleistung anbieten muss, ist dieses Seminar zur Optimierung der angebotenen Dienstleistung empfehlenswert. Nur derjenige Entsorger der seinem Kunden auch Vorschläge zur betriebsinternen Verbesserung des Abfallmanagements machen kann, wird sich über die Frage der Entsorgungskosten hinaus auf dem Markt behaupten können.
Reinhold Petri, Regierungsoberrat im Regierungspräsidium Darmstadt
25.10.2012 Offenbach a.M.
16.05.2013 Offenbach a.M.
24.10.2013 Offenbach a.M.
Freie Plätze |
Wenige Plätze
Ausgebucht
| Unterrichtszeiten | Teilnahmegebühr |
|---|---|
9.30 - 16.30 Uhr |
398 € zzgl. MwSt. |