Asbestsanierung

Viertägiger staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang („großer Asbestschein“) nach TRGS 519, Anlage 3 plus Zusatztag (wahlweise): Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde)

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Da Asbest nach wie vor gesundheitsgefährdend ist, müssen alle, die mit diesem Mineral in Berührung kommen bzw. damit zu tun haben, geschult sein, um sich selbst nicht in Gefahr zu bringen. Da bestimmte Kenntnisse und Qualifikationen im Umgang mit Asbest benötigt werden, sind auch gefahrenbegründende Tätigkeiten für Privatpersonen, wie z. B. Asbestsanierungen, verboten. Sie stellen einen Straftatbestand im Umweltbereich dar (§§ 326, 328).

Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbestabfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.

Betriebe, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen oder asbesthaltige Abfälle beseitigen, müssen über sachkundige Verantwortliche sowie zusätzlich über sachkundige Vertreter verfügen.

Daher benötigt man für jegliche Arbeiten im Umgang mit Asbest einen Sachkundenachweis, der durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erlangt werden kann. Der Sachkundenachweis bestätigt, dass Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.

Bei Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten muss der Sachkundenachweis durch einen viertägigen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Schwach gebundene Asbestprodukte fallen zum Beispiel an

  • bei Industrie-Demontagen
  • als Spritzasbest (Spritzputz) 
  • bei der Prüfung und der Demontage von Brandschutzklappen
  • als Asbestmassen für Kabelabschottungen 
  • als Asbestschnüre oder -ringe für Dichtungen 
  • als Brandschutz-Baumatten für Flächen und Kanäle
  • als Asbestmatten oder -platten (Isolier- / Dämmstoffe)

Wahlweise kann die Ausbildung zum fachkundigen Umgang mit Geräten, Schutzeinrichtungen und Körperschutzmitteln (Gerätefachkunde) am Folgetag dazu gebucht werden.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte der Gewerke, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Elektroinstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Ofen und Herdsetzerei, Fußbodenlegerei

Inhalte

  • Das Mineral Asbest - Vorkommen, Eigenschaften, Ersatzstoffe
  • Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten durch Asbest
  • Erkennung, Verwendung und Bewertung von Asbestprodukten
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest: ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, GGVS, GbV, BImSchG, Wasserrecht, Länder-Bauordnungen
  • Personelle und bauordnungsrechtliche Anforderungen, sachkundiger Verantwortlicher
  • Anforderungen an ausführende Firmen und Personal, Bauherren und Planer
  • Anforderungen an eine Asbestsanierung, Sanierungsmethoden, spezielle Regelungen 
  • Arbeitsunfälle und Störfälle bei Asbestsanierungen
  • Vorsorge- und sicherheitstechnische Maßnahmen, Schutzausrüstung (Praxiseinweisung)
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Abfallbehandlung und Abfalltransport
  • Regelungen zur Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallverbringung und Abfalldeponierung
  • Reinigung, Messmethoden und Grenzwerte, Erfolgskontrolle 
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Prüfungsvoraussetzung: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Der vorliegende Lehrgang nach Anlage 3 schließt die Sachkunde nach Anlage 4 (Asbestzementprodukte) ein.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dr. Uwe Koop, IBUK GmbH, Marburg
  • Jörg Heller, Regierungspräsidium Gießen

Unterrichtszeiten

TRGS 519, Anlage 3
1.-3. Tag: 09:00 - 17:15 Uhr
4. Tag: 08:15 - 17:00 Uhr
Gerätefachkunde
09:00 - 15:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

TRGS 519, Anlage 3

Gerätefachkunde

Gerätefachkunde als optionaler 5 Tag.
  • Termin ist Live

Seminargebühren

TRGS 519, Anlage 3: 1.490,00 € MwSt.-frei
gem. § 4 Nr. 21a) bb) Umsatzsteuergesetz
Nur Gerätefachkunde: 445,00 € zzgl. MwSt.
Mit Zusatztag Gerätefachkunde: 1.690,00 € inkl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.
Wichtige Information! Für die Abwicklung der Prüfung werden von allen Teilnehmern die Geburtsdaten benötigt. Sollten Sie bereits Teilnehmer im Warenkorb angelegt haben, ergänzen Sie diese Daten bitte.

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    Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkundiger) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV445,00 € zzgl. MwSt.

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