Fachkunde Gefährdungsbeurteilung
Modulare Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (ausgenommen Gefahrstoffmessungen) gemäß DGUV Grundsatz 313-003
Für den Umgang und bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Für die Fachkunde gemäß DGUV Grundsatz 313-003 werden neben der beruflichen Qualifikation spezifische fachliche Kompetenzen gefordert.
Dafür werden eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Fachlichen Kompetenzen können bzw. müssen durch die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen erworben werden.
Die notwendigen Kompetenzen sind abhängig von der Art und Komplexität der zu beurteilenden Tätigkeiten sowie vom Umfang und der Qualität der bestehenden Vorinformationen (z. B. Handlungsempfehlungen, Branchenlösungen).
DGUV Grundsatz 313-003: Die Mindestanzahl der Lehreinheiten für Personen ohne spezifische Vorkenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Gefahrstoffrecht beträgt 48 Lehreinheiten (LE). ... Die Reihenfolge der Module und einzelner Inhalte kann variiert und kombiniert werden, solange der Gesamtumfang und der Kompetenzerwerb gewährleistet ist. Die Anzahl der Lehreinheiten der einzelnen Module ist nicht verbindlich, sondern stellt eine Orientierung dar. ...
Dem DGUV Grundsatz 313-003 (Nov. 2018) folgend, bietet das Umweltinstitut die Möglichkeit entsprechend der nachweislich vorliegenden Vorkenntnisse des Teilnehmers die notwendigen Lehreinheiten im Rahmen der angebotenen Fortbildungsmodule zu absolvieren, für Personen mit Vorkenntnissen ist entsprechend ggf. nur ein geringerer Umfang notwendig. Zur Orientierung dient hier Seite 13 des DGUV Grundsatzes 313-003:
Ziele
Erwerb der spezifischen fachlichen Kompetenzen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Zielgruppe
- Zielgruppe 1: Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Betriebsärzte/-innen
- Zielgruppe 2: Beauftragte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. Sicherheitsbeauftragte
- Zielgruppe 3: sonstige Personen (ohne Vorkenntnisse)
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