Technisches Wasserrecht für den effektiven Gewässerschutz

Eintägiges Fortbildungsseminar für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte

Sachstand zur neuen AwSV!

Aktuelle Entwicklungen über das bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachtende technische Regelwerk (TRwS). Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde für Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte.

Die überwiegende Mehrzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben betreibt Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlagen). Auch in zahlreichen Verwaltungsgebäuden und Handelsobjekten sind AwSV-Anlagen vorhanden.

Durch die am 01.08.2017 in Kraft getretenen AwSV liegt nunmehr eine Rechtsgrundlage vor, die den beim Betrieb von AwSV-Anlagen einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standard bundeseinheitlich regelt. Konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung sind dort jedoch nur teilweise enthalten.

Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG

Gemäß § 15 AwSV entsprechen die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) den allgemein anerkannten Regeln Technik. Die Einhaltung dieser Technischen Regeln gewährleistet, dass eine AwSV-Anlage den einzuhaltenden sicherheitstechnischen Standards genügt.

Die „Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)“ werden durch eine laufende Fortschreibung und Erweiterung stets an die neuesten sicherheitstechnischen Anforderungen des Gewässerschutzes angepasst (aktuell wurden Entwürfe einer Neufassung der TRwS 780 sowie der TRwS 786 vorgelegt).

In der täglichen Betriebspraxis sind die

  • TRwS 779 - „Allgemeine Technische Regelungen“ (April 2006)
  • TRwS 780 - „Oberirdische Rohrleitungen“ (Mai 2018)
    Teil 1: metallische Werkstoffe; Teil 2: glasfaserverstärkte duroplastische Werkstoffe
  • TRwS 785 - „Bestimmung des Rückhaltevermögens R1“ (Juli 2009) Überarbeitung der 1996 eingeführten TRwS 131
  • TRwS 786 - „Ausführungen von Dichtflächen“ (Oktober 2005, Entwurf Mai 2018)
  • TRwS 787 - „Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen“ (Juli 2009)
    Überarbeitung der 1997 eingeführten TRwS 134
  • TRwS 791 - „Heizölverbraucheranlagen“ (Februar 2015)
    Teil 1: Errichtung, Betrieb, Stilllegung

die wichtigsten Regelwerke dieser Reihe.

Das vorliegende Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand des Technischen Regelwerkes zur Umsetzung der Anforderungen der VAwS. Themenschwerpunkte sind die oben aufgeführten Technischen Regeln.

Bei Bedarf der Teilnehmer können Fragestellungen aus dem gesamten „Technischen Regelwerk wassergefährdender Stoffe“ behandelt werden.

Ziele

Ziel des Seminars ist es,

  • darzustellen, welche rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen aus den Anlagenverordnungen der Länder resultieren.
  • die Umsetzung dieser Anforderungen mittels des „Technischen Regelwerkes wassergefährdender Stoffe“ darzustellen.

Dieses Paket wird aus Sicht eines Industrievertreters (Herr Szczesny) unter die Lupe genommen, der über viele Jahre Berufserfahrung im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes in der chemischen Industrie verfügt. Die Umsetzung der Technischen Regeln wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.

Zielgruppe

Zielgruppe der Veranstaltung sind Gewässer- und Umweltschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde (gemäß § 64 WHG) aufrechterhalten wollen sowie betrieblich verantwortliche Personen von WHG-Fachbetrieben. Darüber hinaus sind Anlagenplaner sowie im Industriebau tätige Architekten angesprochen, die die Anforderungen aus der VAwS sowie die technischen Regeln beherrschen und umsetzen müssen. Das Seminar eignet sich außerdem für Umweltberater sowie Ersteller von Antragsunterlagen und Behördenmitarbeiter.

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Dipl.-Ing. Manfred Szczesny, Merck KGaA

Unterrichtszeiten

10:00 - 17:00 Uhr

Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 445,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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