Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Zweitägiger bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang zur Aktualisierung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Unter besonderer Berücksichtigung der IED-Richtlinie

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.

Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.

Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“

Inhalte

An zwei Tagen vermittelt dieses Aufbauseminar den Teilnehmern Änderungen der TA Luft, der TA Lärm sowie die Novellierung der Störfallverordnung. Referenten mit unterschiedlichem institutionellem Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug zur betrieblichen Praxis.

  • Aktuelle Bestimmungen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes nach dem BlmSchG
  • Behördliche Anlagenüberwachung nach BImSchG
  • Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
  • Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Lehren aus aktuellen Freisetzungs-, Brand- und Explosionsereignissen
  • Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes
  • Deregulierung und die Folgen für die tägliche Arbeit

Abschluss

Zertifikat des Umweltinstituts Offenbach

Referenten

  • Felix Bender, Regierungspräsdium Gießen
  • Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-​Genehmigungsverfahren
  • Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Dipl.-Ing., Nachweisberechtigter Brandschutz, Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG
  • Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,
    Referatsleitung, Referat II 6 "Anlagenbezogene Luftreinhaltung, anlagenbezogenes Immissionsschutzrecht", Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

Unterrichtszeiten

1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:00 Uhr

Täglich eine Mittags- und zwei Kaffeepausen

Ablaufplan

Ablaufplan
1. Tag
10:00 Begrüßung
10:10

Aktuelle Bestimmungen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes

12:15

Sichtweise und Kriterien der behördlichen Anlagenüberwachung nach dem BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen ohne Störfallanlagen

Marion Ruppel, Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen;
Regierungspräsidium Gießen

13:15 Mittagspause
14:15

Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-​Genehmigungsverfahren

17:30 Ende des Veranstaltungstages
2. Tag
09:00

Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht

10:30 Kaffepause
10:45

Lehren aus aktuellen Freisetzungs-, Brand- und Explosionsereignissen

Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat,
Referatsleitung, Referat II 6 "Anlagenbezogene Luftreinhaltung, anlagenbezogenes Immissionsschutzrecht", Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)

11:45 Mittagspause
12:45

Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes

Dipl.-Ing. Maynhard Schwarz, Brandinspektor, Dipl.-Ing., Nachweisberechtigter Brandschutz, Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG

14:15 Kaffepause
14:30

Deregulierung und die Folgen für die tägliche Arbeit

16:15 Ende des Veranstaltungstages und Ausgabe der Zertifikate

Download

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Termine

  • Termin ist Live
* Online-Live-Seminar: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern, Webcam (Kamera) und Mikrophon (meist Teil der Webcam) Voraussetzung. Eine laufende Webcam (Kamera) ist Pflicht für staatlich anerkannte Lehrgänge.

Seminargebühren

Seminargebühr: 675,00 € zzgl. MwSt.
In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und Pausensnacks für Präsenzseminare sowie gegebenenfalls digitale Freiabonnements in Form eines Newsletters/ePapers zu thematisch passenden Fachzeitschriften (nachdem Sie diesbezüglich angefragt wurden und eine Zustimmung erteilt haben) enthalten.

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