Aktualisierung der Fachkunde LAGA PN 98
Eintägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sach- und Fachkunde LAGA PN 98 und im Sinne der Deponieverordnung (Anhang 4)
Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:
"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".
Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"
Voraussetzungen
Um eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.
Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.
Ziele
Ziel des Seminars ist es die Sach- bzw. Fachkunde im Sinne der
- DeponieVO (Anhang 4 / Probenahme)
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV) nach § 14 Abs. 1 (Bodenmaterial unverzüglich nach Aushub)
- § 8 Abs.1 EBV (Probenahme zur Güteüberwachung)
- Bundesbodenschutzverordnung (BBodschV) nach § 21 Abs. 1 (Beprobung von Haufwerken)
zu aktualisieren.
Zielgruppe
Vor dem Hintergrund der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019) ergibt sich für als Probenehmer gemäß LAGA PN98 eine Verpflichtung der Auffrischung alle 5 Jahre. Diese Regelung gilt bundesweit.
- Alle Probenehmer/-innen (im Sinne der LAGA PN 98).
Inhalte
- Normenübersicht LAGA PN 98
- Abgleich mit den Inhalten der DIN 19698-1
- Spezielle Regelungen der Bundesländer
- Darstellung der Teile der DIN 19698 (aktueller Veröffentlichungsstand), die für die Probenahme relevant sind
- Organisierter Erfahrungsaustausch entlang der Erfahrungen der Teilnehmer im Bereich Probenahme im Sinne der LAGA PN 98
- Veränderungen durch die Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung)
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dipl. Geogr. Yerke Thöne, GEOsoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt mbH, Limburg a.d.Lahn
Unterrichtszeiten
10:00 - 15:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Ablaufplan
10:00 | Begrüßung, Vorstellungsrunde und Erwartung der Teilnehmer |
10:15 | Normenübersicht LAGA PN 98 |
11:15 | Kaffepause |
11:30 | Darstellung der Teile der DIN 19698 (aktueller Veröffent-lichungsstand), die für die Probenahme relevant sind |
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Organisierter Erfahrungsaustausch entlang der Erfahrun-gen der Teilnehmer im Bereich Probenahme im Sinne der LAGA PN 98 |
14:45 | Abschlussdiskussion und Erfahrungsaustausch |
15:00 | Ende der Veranstaltung |
Download
- Herunterladen
- Herunterladen
-
Wenn möglich öffnen Sie bitte das Anmeldeformular direkt im Adobe Acrobat Reader und nicht über den Browser.
Termine
-
27.11.2024
-
12.02.2025
-
30.04.2025
-
19.09.2025
-
24.11.2025
Seminargebühren
Seminargebühr: | 395,00 € zzgl. MwSt. |
Folgendes könnte Sie auch interessieren:
-
Probenehmer-Zertifikatslehrgang
Dreitägiger Fachkundelehrgang (mit Zusatztag Bodenluft) zu den Anforderungen an die Probenahme im gesetzlich geregelten Umweltbereich. Grundlagen für eine Kompetenzbestätigung (Akkreditierung) mit praktischen Demonstrationen und Durchführungen von Probenahmen und MessungenAb 1.390,00 € zzgl. MwSt.
Boden/Wasser
-
Bodenluft
-
-
Probenahme fester Abfälle auf der Basis der LAGA Richtlinie PN 98 und DIN 19698-1
Eintägiger Sachkundelehrgang mit Praxisteil und Prüfung495,00 € zzgl. MwSt.