Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben
UPDATE 2024. Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.
Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.
Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.
Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen.
Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.
Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.
Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.
§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.
Zielgruppe
Angesprochen sind: Betreiber, Leitungs- und Aufsichtsper-sonal sowie Mitarbeiter von Annahmestellen und Verwertungsanlagen, Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros.
Inhalte
- Anwendung und Umsetzung von Leitlinien, qualitätsgesicherte Aufbereitung und Verwertung
- Eigen- und Fremdüberwachung in den verschiedenen Bereichen
- Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und Auswirkungen auf die Entsorgungswege
- Schnellerkennungsmethoden für Holzkontaminationen, Grenzwerte und deren Handhabung
- Kriterien für die Einstufung und Zuordnung (Überwachungsbedürftigkeit, Ampelliste)
- Arbeits-, Gewässer- und Brandschutz beim Umgang mit Althölzern
- Qualitätssicherungsmaßnahmen / Praxisbeispiele
- Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung (§7 und Anhang V der Altholzverordnung)
Abschluss
Zertifikat des Umweltinstituts OffenbachReferenten
- Dipl.-Wirt.-Ing. Uwe Groll, ZUUM Gesellschaft für Technische Überwachung und Zertifizierung mbH, ehem. Vorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter, BAV e. V., Berlin
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
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Termine
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24.10.2024Offenbach
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12.12.2024
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27.02.2025
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15.04.2025Offenbach
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12.06.2025
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28.08.2025
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23.10.2025Offenbach
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11.12.2025
Seminargebühren
Seminargebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. |
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