Die neue Störfallverordnung
Staatlich anerkanntes, eintägiges Seminar zur Umsetzung der Seveso III Richtlinie - Änderung des BImSchG und der StörfallV, geeignet für Störfallbeauftragte zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gem. 5. BImSchV
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:
„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt."
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.
Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Ziele
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer für die durch die SEVESO III Richtlinie hervorgerufenen Veränderungen in der deutschen Umwelt- und Anlagensicherheitsgesetzgebung zu sensibilisieren und einen Überblick über die Auswirkungen zu geben.
Staatliche Anerkennung: Das Seminar ist mit Bescheid des RP Darmstadt (Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden) als Aufrechterhaltung der Fachkunde für Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV staatlich anerkannt.
Zielgruppe
- Umweltbeauftragte, speziell Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
- Betriebsleiter, Anlagenverantwortliche, sonst. Führungskräfte
- Mitarbeiter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
- Sachverständige, Umweltgutachter, Prüflaboratorien und Messinstitute
- Sonstige Interessierte
Geeignet für Störfallbeauftragte zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gem. 5. BImSchV
Inhalte
- Neue Begriffe (störfallrelevante Errichtung/Änderung, angemessener Sicherheitsabstand, untere/obere Klasse, Ereignis …)
- Neue Anforderungen an Betreiber und Behörden (Veröffentlichungen, Sicherheitsberichte, Überwachungspläne …)
- Neue Stoffliste (Änderung gegenüber der bisherigen StörfallVO)
- Übergangsregelungen
- Neue Genehmigungs- und Anzeigeverfahren aufgrund der Umsetzung der Seveso III RL (§§ 15 Abs. 2a, 16a, 19 Abs. 4, 23a, 23b BImSchG und § 18 StörfallVO)
- Lernen aus Ereignissen/aktuelle Ereignisse
Referenten
- Dr. Hans-Peter Ziegenfuß, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dezernat 43.4 Immissionsschutz - Metall, Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Unterrichtszeiten
09:30 - 17:00 Uhr |
Eine Mittags- und zwei Kaffeepausen
Termine
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20.05.2021Offenbach
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29.10.2021Offenbach
Seminargebühren
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Seminargebühr:398,00 € zzgl. MwSt.